(1) Die §§ 25 und 50 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 25 und 26 Abs. 3 sowie die §§ 56 bis 56f des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S 654), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) geändert worden ist, außer Kraft.
(2) § 62 Abs. 13 und 14 tritt für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte am 12. Februar 2009 in Kraft.
(3) Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. April 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Beamtenrechtsrahmengesetz mit Ausnahme von Kapitel II und § 135 außer Kraft.
(4) Die Länder können für die Zeit bis zum Inkrafttreten des § 11 Landesregelungen im Sinne dieser Vorschrift in Kraft setzen. In den Ländern, die davon Gebrauch machen, ist § 8 des Beamtenrechtsrahmengesetzes nicht anzuwenden.
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https://www.ph-freiburg.de/fileadmin/dateien/zentral/organe/personalrat/neues_v...
Antragsaltersgrenze Schwerbehinderte: 60 62 § 25 BeamtStG i.V.m. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBG (maximal 10,8 % Versorgungsabschlag; § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 Alt. 1 LBeamtVGBW; Übergangsregelung in § 100 Abs. 2 LBeamtVGBW); Allgemeine Antragsalt
https://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Verwaltung/De...
Am 01.04.2009 sind das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl I, S. 1010) und das neue Landesbeamtengesetz (LBG NRW) vom 21.04.2009 (Art. 1 des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, GV NRW, ... Die Versetzung in den Ruhestand
https://www.uni-greifswald.de/fileadmin/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organ...
17.12.2009 - 62 Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Mehrarbeit. § 63 Teilzeitbeschäftigung, Allgemeine Bestimmungen (§ 43 BeamtStG). § 64 Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen. § 65 Altersteilzeit. § 66
https://www.personalabteilung.hu-berlin.de/rundschreiben/nebentatigkeitsvorschr...
Nebentätigkeitsvorschriften ab 1.4.2009. 1. Auszug aus dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). § 40 Nebentätigkeit ... nahme der in § 63Abs. 1 abschließend aufgeführten Nebentätigkeiten, der ... 63 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten, Anzeigepflich
http://www.dvp-digital.de/fileadmin/pdf/Zeitschriftenausgaben/DVP_Zeitschrift_2...
01.08.2010 - 33 beispielsweise die Wahl eines Beigeordneten durch einen Stadtrat (§ 71 GO NRW), die rechtsfehlerhaft durchgeführt worden ist. 34 siehe Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG. 35 diese Norm aus dem II. Kapitel des BRRG ist allerdings bis heute nicht auß
https://www.drstark.de/wp-content/uploads/2014/09/2009-03-Beamtenrecht.pdf
setz tritt am 01.04.2009 in Kraft und ersetzt das nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 GG a.F. erlassene BRRG, das gleichzeitig weitgehend aufgehoben wird (Ausnahmen vgl. § 63 Abs. 2 S. 2 BeamtStG i.V.m. dem Kapitel H und § 135 BRRG). 2.) Für Bundesbeamte, für die
http://www.zit-bb.de/sixcms/media.php/LBM1.a.3421.de/702-02.pdf
26 BeamtStG. -> Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit. - § 46 Abs. 1 LBG. -> Versetzung in den Ruhestand nach Erreichen der sog. Antragsaltersgrenze. Abs. 1 Satz 1 LBG ab Vollendung des 63. Lebensjahres. Abs. 1 Satz 2 LBG ab Vollendung des 60
http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 10. Schlussvorschriften § 63 Folgeänderungen (1) § 15a Abs. 2 Satz 4 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 6
http://www.schure.de/20411/nbg.htm
63, Altersteilzeit. § 64, Urlaub ohne Dienstbezüge. § 65, Höchstdauer von Urlaub und unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung. § 66, Hinweispflicht. § 67, Fernbleiben vom Dienst. § 68, Erholungsurlaub und Sonderurlaub (§ 44 BeamtStG). § 69, Wahlvorbereitungs
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2014-N-51286?hl=...
BeamtStG § 37 III, IV S. 1, V. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO. Orientierungsatz: Einstweilige Anordnung; Antrag auf Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht; Disziplinarverfahren; Presseauskünfte der Disziplinarbehörde. Schlagworte: Disziplinarverfahren, Die
http://bustler.de/gesetze.aspx?gesetz=63-BeamtStG
63 BeamtStG Abs. 1 Satz 1 BeamtStG(1) Die §§ 25 und 50 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.§ 63 Abs. 1 Satz 2 BeamtStGGleichzeitig treten die §§ 25 und 26 Abs. 3 sowie die §§ 56 bis f des.
http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/gesetze/beamtenstatusgesetz.htm
BeamtStG Abschnitt 9 Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland § 60 Verwendungen im Ausland BeamtStG Abschnitt 10 Sonderregelungen für wissenschaftliches Hochschulpersonal § 61 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer BeamtStG Abschnitt 11 Schlussvors