(1) Beamtinnen und Beamte, die zur Wahrnehmung des ihnen übertragenen Amtes im Ausland oder außerhalb des Deutschen Hoheitsgebiets auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen verwendet werden und dabei wegen vom Inland wesentlich abweichender Verhältnisse erhöhten Gefahren ausgesetzt sind, können aus dienstlichen Gründen verpflichtet werden,
(2) Sind nach Absatz 1 verwendete Beamtinnen und Beamte zum Zeitpunkt des vorgesehenen Eintritts in den Ruhestand nach den §§ 25 und 26 oder des vorgesehenen Ablaufs ihrer Amtszeit wegen Verschleppung, Gefangenschaft oder aus sonstigen mit dem Dienst zusammenhängenden Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, dem Einflussbereich des Dienstherrn entzogen, verlängert sich das Dienstverhältnis bis zum Ablauf des auf die Beendigung dieses Zustands folgenden Monats.
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https://www.ph-freiburg.de/fileadmin/dateien/zentral/organe/personalrat/neues_v...
Antragsaltersgrenze Schwerbehinderte: 60 62 § 25 BeamtStG i.V.m. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBG (maximal 10,8 % Versorgungsabschlag; § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 Alt. 1 LBeamtVGBW; Übergangsregelung in § 100 Abs. 2 LBeamtVGBW); Allgemeine Antragsalt
https://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Verwaltung/De...
Am 01.04.2009 sind das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl I, S. 1010) und das neue Landesbeamtengesetz (LBG NRW) vom 21.04.2009 ... Die Versetzung in den Ruhestand auf Antrag ist nach wie vor mit Vollendung des 63. Lebensjahres bzw. 60.
http://www.xn--fortbildung-personalrte-g8b.de/downloads/Ruhestand-Versorgung/We...
4, Antragsaltersgrenze Schwerbehinderte, Pensionierung ab 60 Jahren,. bei Lehrkräften zum Ende eines ... 29 Abs.1 BeamtStG. § 27 Abs.2 BeamtStG. § 37 Abs.1 HBG. § 26 Abs.2, 3. BeamtStG. 7, Beurlaubung. aus familiären Gründen. zur Pflege oder Betreuung vo
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands. § 58. Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten. § 59. Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit. Abschnitt 9. Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland. § 60. Verwendung
http://www.ev-akademie-boll.de/fileadmin/res/otg/doku/250310_08_koenig.pdf
17.06.2008 - 3. • Bei Versetzungen und Abordnungen haben Widerspruch und Klage keine aufschiebende. Wirkung. § 55 bis 59. Spannungs- und Verteidigungsfall. §60. Verwendung im Ausland. § 60. Hochschullehrkräfte. Übergangsregelungen und Schlussbestimmungen
https://www.personalabteilung.hu-berlin.de/rundschreiben/nebentatigkeitsvorschr...
Auszug aus dem Landesbeamtengesetz Berlin (LBG) i.d.F. vom 19.3.2009. § 60 Nebentätigkeit. (1) Nebentätigkeit ist die Ausübung eines Nebenamtes oder einer Nebenbeschäftigung. (2) Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der
http://www.kohlhammer.de/wms/instances/KOB/data/pdf/978-3-17-018478-7_I.pdf
35 Satz 1 BeamtStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 aa) Die Pflicht zur Information des Vorgesetzten . . . . . . . . . . . . . 27 bb) Die Pflicht zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben. 28 cc) Das Passivitätsprinzip d
https://www.thueringen.de/imperia/md/content/lpa/texte/th__rbg20032009.pdf
20.03.2009 - 59 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten (§ 47 Abs. 2 BeamtStG). § 60 Schadenersatzpflicht, Rückgriff (§ 48 BeamtStG). § 61 Übergang eines Schadenersatzanspruchs gegen Dritte. § 62 Übermittlungen bei Strafverfahren (§ 49 BeamtStG). Zweiter Ab
http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 8. Sonderregelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall. § 60 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten Ruhestandsbeamtinnen und Ruhe
http://www.schure.de/20411/nbg.htm
... 13 bis 26), die Abordnung und Versetzung (§§ 14 und 15 BeamtStG, §§ 27 und 28), die Entlassung bei Berufung nach Erreichen der Altersgrenze (§ 23 Abs. 1 Nr. 5 BeamtStG), die Nebentätigkeiten (§ 40 BeamtStG, §§ 72 bis 75), die Arbeitszeit (§ 60), die
http://www.beck-shop.de/kugele-beamtstg/productview.aspx?product=7338896
Kugele, BeamtStG, Kommentar zum Beamtenstatusgesetz, 2010, Buch inkl. Online-Nutzung, Kommentar, 978-3-89655-531-1, portofrei.
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bsvorisprod.psml&feed=bsvori...
02.02.2015 - bei teilzeitbeschäftigten und begrenzt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten (§ 27 BeamtStG) 60 vom Hundert der zuletzt festgesetzten Arbeitszeit und. 2. im Übrigen 60 vom Hundert der regelmäßigen Arbeitszeit,. höchstens jedoch 60 vom Hundert