§ 1 BeamtStG, Geltungsbereich
Paragraph 1 Beamtenstatusgesetz

Dieses Gesetz regelt das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.


Benachbarte Paragraphen


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Verschwiegenheitspflicht der - FH-Kiel

https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) haben Beamtinnen und Beamte über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren; diese Verpflichtung g


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Änderungen im Beamtenrecht in NRW

http://www.azj.nrw.de/aufgaben/justizfachwirte/material/OEDRAenderungenZusFassg...
zes (BeamtStG)1 sowie seit der Neufassung des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW)2. Er knüpft an den Beitrag „Entwicklungen im Beamtenrecht seit der `Föderalismusre- form´“3 an. Änderungen des Grundgesetzes. Gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG hat der Bund die kon

§ 26 BeamtStG Dienstunfähigkeit

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50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres kērperlichen Zu- stands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer. Dienstpflichten dauernd

Beamtenstatusgesetz: BeamtStG - Reich, Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Reich-Beamtenstatusgesetz-B...
chung und Praxis mit dem Beamtenstatusgesetz sammeln konnten. Der. Schwerpunkt der Neuauflage lag deshalb in der Konsolidierung und Verarbei- tung des angefallenen Materials. Dabei wurden Literatur und Rechtspre- chung bis zum Frühjahr berücksichtigt, te

I. Auszug aus dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) § 40 ...

https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/Nebentaetigke...
bernommenen Nebentätigkeiten anzugeben. § 79 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses. 1 Die Anzeigepflicht für die Ausübung einer Tätigkeit nach § 41 Satz 1 BeamtStG besteht für einen. Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Beamtenverhäl

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten ...

https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/BeamtStG.pdf
1 -. Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den. Ländern(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG). BeamtStG. Ausfertigungsdatum: 17.06.2008. Vollzitat: "Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)". Hinweis: Änderung durch


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BayBG: Art. 6 Zuständigkeiten nach dem Beamtenstatusgesetz ...

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-6
(3) 1Die Genehmigung gemäß § 37 Abs. 3 BeamtStG, vor Gericht oder außergerichtlich auszusagen oder Erklärungen abzugeben, erteilt der oder die Dienstvorgesetzte oder, wenn das Beamtenverhältnis beendet ist, der oder die letzte Dienstvorgesetzte. 2Hat sic

§ 7 BeamtStG Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/8252/a155318.htm
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer 1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder b) eines anderen.

§ 2 - Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz - Landesrecht ...

http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=UmwMinDRZustV+RP+%C2%A7+2...
(1) Dem Landesamt für Umwelt sowie der Zentralstelle der Forstverwaltung werden für die Beamtinnen und Beamten ihres Geschäftsbereichs folgende Zuständigkeiten übertragen: 1. nach § 22 Abs. 1 BeamtStG darüber zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für ei

Kommentar zum Beamtenstatusgesetz, 1. Auflage, BeamtStG, Kugele ...

https://shop.wolterskluwer.de/oeffentliche-verwaltung/oeffentliche-verwaltung/o...
Kommentar zum Beamtenstatusgesetz. Kommentar zum Beamtenstatusgesetz.

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) - Schure

http://www.schure.de/20411/nbg.htm
2Soweit diese Verordnung nicht etwas anderes bestimmt, sind auf die Auszubildenden mit Ausnahme des § 7 Abs. 1 Nr. 2, des § 33 Abs. 1 Satz 3 und des § 38 BeamtStG sowie des § 47 die für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst geltenden Vorschriften


  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 1: Allgemeine Vorschriften › § 1

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 1 BeamtStG
    § 1 Abs. 1 BeamtStG oder § 1 Abs. I BeamtStG

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