(1) Beamtinnen und Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis).
(2) Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung
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https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht. Von der Verschwiegenheitspflicht unberührt bleiben nach § 37 Abs. 2 Satz 2 BeamtStG die gesetzlich begründeten Pflichten, Straftaten anzuzeigen (§ 138 StGB) und für die Erhaltung der freiheitlichen demokratisch
http://dozent.fh-kehl.de/home/stehle/web/POK%20Vertiefung-Dateien/Vorlesung10/0...
Die einstellende juristische Person des öffentlichen Rechts muss Dienstherrnfähigkeit besitzen (§ 2 BeamtStG). 2. Hoheits- oder Sicherungsaufgaben. Dem Beamten müssen Hoheits- oder Sicherungsaufgaben übertragen werden (§ 3 Abs. 2 BeamtStG). Das sind jede
https://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Verwaltung/De...
II, Abt. II.1, II.2, II.3. Dez. III, Abt. III.1, III.2, III.3. Dez. F, Abt. F.1, F.2, F.3, F.4. Dez. FM, Abt. FM.1, FM.2, FM.3, FM.4, FM.5, FM.6. Dez. Z, Abt. Z.1, Z.2. Dez. ZFF, Abt. ZFF.1 ... Am 01.04.2009 sind das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) vom 17
https://www.km.bayern.de/download/1445_verbot_der_annahme_von_belohnungen_oder_...
13.07.2009 - 3.1.1.2 Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt bei Beamtinnen und Beamten ein Dienstver- gehen dar (§ 47 Abs. 1 BeamtStG). Bei Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamten, früheren Beamtinnen mit Versorgungsbezügen oder früheren Beamten mit V
https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Leseprobe1.pdf
Satz 3 BeamtStG), deren Voraussetzungen nach § 26 Abs. 2 BeamtStG näher festgelegt werden. Nach § 26 Abs. 1 Satz 4 BeamtStG kann das Landesrecht für besondere. Gruppen von Beamten, z.B. Polizeivollzugsbeamte, besondere Vorausset- zungen für die Dienstunf
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften. § 1. Geltungsbereich. § 2. Dienstherrnfähigkeit. Abschnitt 2. Beamtenverhältnis. § 3. Beamtenverhältnis. § 4. Arten des Beamtenverhältnisses. § 5. Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte. § 6. Beamtenverhältnis auf Zeit. § 7
https://www.uni-jena.de/unijenamedia/Downloads/einrichtungen/dez5/Einstellunter...
Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Nach § 33 Abs. 1 Satz 3 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sind Beamte, nach § 11. Abs. 1 des Thüringer Richtergesetzes (ThürRiG) in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 3. BeamtStG sind Richter und nach
http://www.vdpolizei.de/shop/out/pdf/leseprobe/100884.pdf
34 Satz 3 BeamtStG restriktiv auszulegen, widerspricht zudem der Systema- tik des BeamtStG. Das BeamtStG zählt gleichwohl „Verhalten außerhalb des. Dienstes“ zum Feld möglicher Dienstvergehen (§ 47 Abs. 1 BeamtStG). Bei einem Verhalten außerhalb des Dien
http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=UmwMinDRZustV+RP+%C2%A7+2...
nach § 37 Abs. 3 Satz 2 und 3 BeamtStG die Genehmigung zu erteilen, über Angelegenheiten, für die § 37 Abs. 1 BeamtStG gilt, vor Gericht oder außergerichtlich auszusagen oder Erklärungen abzugeben,. 3. nach § 37 Abs. 5 Satz 2 BeamtStG bei Versagung der G
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-6
(3) 1Die Genehmigung gemäß § 37 Abs. 3 BeamtStG, vor Gericht oder außergerichtlich auszusagen oder Erklärungen abzugeben, erteilt der oder die Dienstvorgesetzte oder, wenn das Beamtenverhältnis beendet ist, der oder die letzte Dienstvorgesetzte. 2Hat sic
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=12609&vd_back=N6...
15.03.2011 - 10.11.2009“. 2. Die Eingangsformel „Aufgrund des § 59 des Landesbeamtengesetzes wird zur Ausführung dieser Vorschrift vom Innenministerium bestimmt:“ wird aufgehoben. 3. In Artikel 1 wird der VV zu § 59 LBG NRW / § 42 BeamtStG folgende VV vo
http://www.beck-shop.de/reich-beamtenstatusgesetz-beamtstg/productview.aspx?pro...
Reich, Beamtenstatusgesetz: BeamtStG, Kommentar, 2012, Buch, Kommentar, 978-3-406-63655-4, portofrei.
http://www.schure.de/20411/11,2,05022,3.htm
Übertragung der Entscheidung über den Widerspruch nach § 54 Abs. 3 BeamtStG und der Vertretungsbefugnis bei Klagen des Dienstherrn nach § 106 Abs. 1 NBG auf andere Behörden.