§ 28 BeamtStG, Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
Paragraph 28 Beamtenstatusgesetz

(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen haben, dienstunfähig geworden sind.


(2) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie aus anderen Gründen dienstunfähig geworden sind.


(3) § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 sowie § 27 sind entsprechend anzuwenden.


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§ 26 BeamtStG Dienstunfähigkeit

https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Leseprobe1.pdf
28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres kērperlichen Zu

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - Berlin.de

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Begrenzte Dienstfähigkeit. § 28. Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe. § 29. Wiederherstellung der Dienstfähigkeit. § 30. Einstweiliger Ruhestand. § 31. Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden. § 32. Wartezeit. Abschnitt 6.

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

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umbildung innerhalb des Landes. § 27 Abordnung. § 28 Versetzung. § 29 Körperschaftsumbildung. Viertes Kapitel. Beendigung des Beamtenverhältnisses. Erster Abschnitt. Entlassung und Verlust der Beamtenrechte. § 30 Entlassung kraft Gesetzes (§ 22 BeamtStG)

Beamtenstatusgesetz: BeamtStG - Reich, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Reich-Beamtenstatusgesetz-BeamtStG-9...
Zu Reisen anlässlich einer Versetzung vgl. Reich, Bundesreisekostengesetz, 2012, § 2 Rn. 29 und § 11 Rn. 4. § 15 folgt dem bisherigen nach § 63 Abs. 3 Satz 2 weitergeltenden § 123. BRRG. Zu § 15 BeamtStG gibt es im Landesbeamtenrecht Bezugspunkte durch §

Beamtengesetz für das Land M-V

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17.12.2009 - 39 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden (§ 31 BeamtStG). § 40 Beginn des einstweiligen Ruhestandes. Unterabschnitt 3. Dienstunfähigkeit. § 41 Verfahren bei Dienstunfähigkeit (§ 26 BeamtStG). § 42 Ruhestand bei Bea


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Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § 28 Begrenzte Dienstfähigkeit

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Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 5. Beendigung des Beamtenverhältnisses. § 28 Begrenzte Dienstfähigkeit (1) Von der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, we

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - Michael Bertling

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BeamtStG Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses § 21 Beendigungsgründe § 22 Entlassung kraft Gesetzes § 23 Entlassung durch Verwaltungsakt § 24 Verlust der Beamtenrechte § 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze § 26 Dienstunfähigkeit § 2

Versetzung | Dr. Tom Fröhlich Rechtsanwalt

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Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) enthält für Versetzungen von einem Land zu einem anderen Land oder zum Bund eine vergleichbare Regelung (§ 15 BeamtStG). Die Versetzung ... Beamtinnen und Beamten können ihre Versetzung, auch dienstherrnübergreifend, be

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29.11.2011 - Die für die Reaktivierung vorausgesetzte Dienstfähigkeit ist in § 29 Abs. 1 BeamtStG und § 44 Abs. 2 LBG n. F. nicht definiert. Da die Wiederverwendung aber das Gegenstück zur Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit ist, ist in Abgrenzung zur

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  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 5: Beendigung des Beamtenverhältnisses › § 28

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 28 BeamtStG
    § 28 Abs. 1 BeamtStG oder § 28 Abs. I BeamtStG
    § 28 Abs. 2 BeamtStG oder § 28 Abs. II BeamtStG
    § 28 Abs. 3 BeamtStG oder § 28 Abs. III BeamtStG

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