(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen. Die Bestimmung der Ämter nach Satz 1 ist dem Landesrecht vorbehalten.
(2) Beamtinnen und Beamte, die auf Probe ernannt sind und ein Amt im Sinne des Absatzes 1 bekleiden, können jederzeit entlassen werden.
(3) Für den einstweiligen Ruhestand gelten die Vorschriften über den Ruhestand. § 29 Abs. 2 und 6 gilt entsprechend. Der einstweilige Ruhestand endet bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auch bei einem anderen Dienstherrn, wenn den Beamtinnen oder Beamten ein Amt verliehen wird, das derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehört wie das frühere Amt und mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist.
(4) Erreichen Beamtinnen und Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt sind, die gesetzliche Altersgrenze, gelten sie mit diesem Zeitpunkt als dauernd in den Ruhestand versetzt.
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https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/FBF2E9AE232C9B98C12578870030EA66/$file/Sch...
Schadensersatzansprüche. der Beamtinnen / Beamten. gegenüber. dem Dienstherrn. Sachschäden. bei. Dienstunfällen. §§ 30 ff BeamtVG. Sachschäden. in .... Beamte. § 48 BeamtStG. Verletzt ein Beamter. vorsätzlich. oder. grob fahrlässig. die ihm obliegenden.
https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) haben Beamtinnen und Beamte über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen ... (Landesdatenschutzgesetz und Bundesdatenschutzgesetz) und durch bereichsspezifische Datenschutzregelungen
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
30. Einstweiliger Ruhestand. § 31. Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden. § 32. Wartezeit. Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis. § 33. Grundpflichten. § 34. Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten. § 35. Weisungsge
https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/NBG.pdf
BeamtStG). § 36 Hinausschieben der Altersgrenze. § 37 Ruhestand auf Antrag. § 38 Beginn des Ruhestandes, Zuständigkeit für die Verset- zung in den Ruhestand. Zweiter Unterabschnitt. Einstweiliger Ruhestand. § 39 Einstweiliger Ruhestand von politischen Be
https://www.uni-greifswald.de/fileadmin/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organ...
17.12.2009 - Ruhestand und einstweiliger Ruhestand. § 35 Ruhestand wegen Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 25 BeamtStG). § 36 Ruhestand auf Antrag. § 37 Einstweiliger Ruhestand (§ 30 BeamtStG). § 38 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung von Körperschaft
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Reich-Beamtenstatusgesetz-BeamtStG-9...
15 folgt dem bisherigen nach § 63 Abs. 3 Satz 2 weitergeltenden § 123. BRRG. Zu § 15 BeamtStG gibt es im Landesbeamtenrecht Bezugspunkte durch § 24 bwLBG, Art. 6 und 48 BayBG, § 28 BlnLBG, § 30 BbgLBG, § 29. BremBG, § 29 HmbBG, §§ 29 und 30 HBG, § 29 LBG
https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Inhalt.pdf
26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. § 4 BeamtStG – Arten des Beamtenverhältnisses ................... 22. I. Rechtsentwicklung . ... 5 BeamtStG – Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte ............
http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 5. Beendigung des Beamtenverhältnisses. § 30 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (1) Wird nach der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit die Die
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30. Entlassung kraft Gesetzes. (§ 22 BeamtStG). (1) Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde stellt das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 1, 2 oder 3 BeamtStG sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest. (2) 1
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BG+SH...
30. Entlassung kraft Gesetzes. (§ 22 BeamtStG). (1) Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde entscheidet darüber, ob die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1, 2 oder 3 BeamtStG vorliegen und stellt den Tag der Beendigung des Beamtenverhält
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin
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Beamtenrecht. Entlassung. 1. Einleitung: Wodurch kann ein Beamtenverhältnis überhaupt aufgehoben werden? Gemäß § 30 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. § 21 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), kann das Beamtenverhältnis grundsätzlich enden durch: - En