§ 30 BeamtStG, Einstweiliger Ruhestand
Paragraph 30 Beamtenstatusgesetz

(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen. Die Bestimmung der Ämter nach Satz 1 ist dem Landesrecht vorbehalten.


(2) Beamtinnen und Beamte, die auf Probe ernannt sind und ein Amt im Sinne des Absatzes 1 bekleiden, können jederzeit entlassen werden.


(3) Für den einstweiligen Ruhestand gelten die Vorschriften über den Ruhestand. § 29 Abs. 2 und 6 gilt entsprechend. Der einstweilige Ruhestand endet bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auch bei einem anderen Dienstherrn, wenn den Beamtinnen oder Beamten ein Amt verliehen wird, das derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehört wie das frühere Amt und mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist.


(4) Erreichen Beamtinnen und Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt sind, die gesetzliche Altersgrenze, gelten sie mit diesem Zeitpunkt als dauernd in den Ruhestand versetzt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Datei Schadensersatz und Haftung - Gewerkschaft der Polizei

https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/FBF2E9AE232C9B98C12578870030EA66/$file/Sch...
Schadensersatzansprüche. der Beamtinnen / Beamten. gegenüber. dem Dienstherrn. Sachschäden. bei. Dienstunfällen. §§ 30 ff BeamtVG. Sachschäden. in .... Beamte. § 48 BeamtStG. Verletzt ein Beamter. vorsätzlich. oder. grob fahrlässig. die ihm obliegenden.


Word Dokumente zum Paragraphen

Verschwiegenheitspflicht der - FH-Kiel

https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) haben Beamtinnen und Beamte über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen ... (Landesdatenschutzgesetz und Bundesdatenschutzgesetz) und durch bereichsspezifische Datenschutzregelungen


PDF Dokumente zum Paragraphen

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - Berlin.de

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
30. Einstweiliger Ruhestand. § 31. Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden. § 32. Wartezeit. Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis. § 33. Grundpflichten. § 34. Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten. § 35. Weisungsge

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/NBG.pdf
BeamtStG). § 36 Hinausschieben der Altersgrenze. § 37 Ruhestand auf Antrag. § 38 Beginn des Ruhestandes, Zuständigkeit für die Verset- zung in den Ruhestand. Zweiter Unterabschnitt. Einstweiliger Ruhestand. § 39 Einstweiliger Ruhestand von politischen Be

Beamtengesetz für das Land M-V

https://www.uni-greifswald.de/fileadmin/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organ...
17.12.2009 - Ruhestand und einstweiliger Ruhestand. § 35 Ruhestand wegen Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 25 BeamtStG). § 36 Ruhestand auf Antrag. § 37 Einstweiliger Ruhestand (§ 30 BeamtStG). § 38 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung von Körperschaft

Beamtenstatusgesetz: BeamtStG - Reich, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Reich-Beamtenstatusgesetz-BeamtStG-9...
15 folgt dem bisherigen nach § 63 Abs. 3 Satz 2 weitergeltenden § 123. BRRG. Zu § 15 BeamtStG gibt es im Landesbeamtenrecht Bezugspunkte durch § 24 bwLBG, Art. 6 und 48 BayBG, § 28 BlnLBG, § 30 BbgLBG, § 29. BremBG, § 29 HmbBG, §§ 29 und 30 HBG, § 29 LBG

Inhaltsverzeichnis

https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Inhalt.pdf
26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. § 4 BeamtStG – Arten des Beamtenverhältnisses ................... 22. I. Rechtsentwicklung . ... 5 BeamtStG – Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte ............


Webseiten zum Paragraphen

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § 30 Wiederherstellung der ...

http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 5. Beendigung des Beamtenverhältnisses. § 30 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (1) Wird nach der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit die Die

VORIS § 30 NBG | Landesnorm Niedersachsen | - Entlassung kraft ...

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BG+ND+%C2%A7+30&psml=bsvori...
30. Entlassung kraft Gesetzes. (§ 22 BeamtStG). (1) Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde stellt das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 1, 2 oder 3 BeamtStG sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest. (2) 1

Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein LBG | Landesnorm ...

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BG+SH...
30. Entlassung kraft Gesetzes. (§ 22 BeamtStG). (1) Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde entscheidet darüber, ob die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1, 2 oder 3 BeamtStG vorliegen und stellt den Tag der Beendigung des Beamtenverhält

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - Transparenzportal Bremen

https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin

Was ist zu tun bei drohendem Verlust des Beamtenstatus?

http://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/verwaltungsrecht/beamtenrecht-entlassun...
Beamtenrecht. Entlassung. 1. Einleitung: Wodurch kann ein Beamtenverhältnis überhaupt aufgehoben werden? Gemäß § 30 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. § 21 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), kann das Beamtenverhältnis grundsätzlich enden durch: - En


  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 5: Beendigung des Beamtenverhältnisses › § 30

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 30 BeamtStG
    § 30 Abs. 1 BeamtStG oder § 30 Abs. I BeamtStG
    § 30 Abs. 2 BeamtStG oder § 30 Abs. II BeamtStG
    § 30 Abs. 3 BeamtStG oder § 30 Abs. III BeamtStG
    § 30 Abs. 4 BeamtStG oder § 30 Abs. IV BeamtStG

© 2015 - 2024: Beamtenstatusgesetz.net