§ 45 BeamtStG, Fürsorge
Paragraph 45 Beamtenstatusgesetz

Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung.


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Präsentationen zum Paragraphen

Recht des öffentlichen Dienstes - Arbeitsrechtsforum | Hannover

http://arbeitsrechtsforum-hannover.de/wp-content/uploads/2017/01/Recht-des-%C3%...
11.01.2017 - Der Dienstherr hat für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen (§ 45 BeamtStG). Öffentlich-rechtlicher Charakter: Die wesentlichen Inhalte des Beamtenverhä


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§ 26 BeamtStG Dienstunfähigkeit

https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Leseprobe1.pdf
45. 46. 47. 48. 49. 50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres kērperlichen Zu- stands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer. Dien

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/NBG.pdf
43 Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit und der begrenzten Dienstfähigkeit (§§ 26, 27 BeamtStG). § 44 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 29 BeamtStG). § 45 Ärztliche Untersuchungen. Fünftes Kapitel. Rechtliche Stellung. Erster Abschnitt

LKV - Aufsatz - Landes- und Kommunalverwaltung (LKV)

http://www.lkv.nomos.de/fileadmin/lkv/doc/Aufsatz_LKV_14_05.pdf
desrechtliche Aussage des § 45 BeamtStG eine Berechtigung und Verpflichtung der Länder zur näheren Ausgestaltung des. Fürsorgegrundsatzes5, aber auch die Möglichkeit zu einer Ein- schränkung des Anspruchs in besonderen Fällen. Für die Kon- kretisierung d

2 C 45.16

https://www.doev.de/wp-content/uploads/2017/Leitsaetze/19/E_0570.pdf
BeamtStG. § 41 Satz 2. BRAO. § 45. BGB. § 133. GG. Art. 12 Abs. 1. Titelzeile: Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit pensionierter Richter vor ihrem früheren. Dienstgericht. Stichworte: Amtswissen; Anschein; Auftreten als Rechtsanwalt; Auslegung; Beeintr

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - Berlin.de

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
45. Fürsorge. § 46. Mutterschutz und Elternzeit. § 47. Nichterfüllung von Pflichten. § 48. Pflicht zum Schadensersatz. § 49. Übermittlungen bei Strafverfahren. § 50. Personalakte. § 51. Personalvertretung. § 52. Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Beruf


Webseiten zum Paragraphen

Fürsorgepflicht – was ist das? | rehm. Beste Antwort. - Rehm-Verlag

https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/fuersorgepflicht-was-...
02.08.2012 - Der Beamte besitzt nach § 45 BeamtStG/§ 78 BBG einen Anspruch auf Fürsorge und Schutz gegenüber seinem Dienstherrn. Dieser Anspruch resultiert aus dem zwischen Beamten und Dienstherrn bestehenden Dienst- und Treueverhältnis. Wie ist dieser A

§ 45 BeamtStG Fürsorge Beamtenstatusgesetz - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/8252/a155356.htm
Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und.

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § 45 Erholungsurlaub

http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis. § 45 Erholungsurlaub Beamtinnen und Beamten steht jährlicher Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Bezüge zu.

VG Bayreuth, Urteil v. 20.01.2015 – B 5 K 14.69 - Bürgerservice

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-43573?hl=...
Verwaltungsrechtsweg, Beamtenverhältnis, Verbeamtung, Fürsorgepflichtverletzung, Aufwendungsersatz, Bewerbungsverfahrensanspruch. Normenketten: VwGO § 40 II 2. BeamtStG §§ 45, 54. Schlagworte: Verwaltungsrechtsweg, Beamtenverhältnis, Verbeamtung, Fürsorg

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) - Schure

http://www.schure.de/20411/nbg.htm
43, Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit und der begrenzten Dienstfähigkeit (§§ 26, 27 BeamtStG). § 44, Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 29 BeamtStG). § 45, Ärztliche Untersuchungen ...


  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 6: Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis › § 45

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 45 BeamtStG
    § 45 Abs. 1 BeamtStG oder § 45 Abs. I BeamtStG

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