Effektiver Mutterschutz und Elternzeit sind zu gewährleisten.
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https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/FBF2E9AE232C9B98C12578870030EA66/$file/Sch...
46 (4) LDG NRW). Schwerbehindertenvertreter. (§ 96, Abs. 3 SGB IX). Beurlaubtenunfall. Einsatzversorgung § 31a. - Auslandseinsätze. Berufskrankheit = .... Beamte. § 48 BeamtStG. Verletzt ein Beamter. vorsätzlich. oder. grob fahrlässig. die ihm obliegende
http://www.sh-landkreistag.de/media/custom/100_24458_1.DOC
18 (2). § 39. § 35 (1). § 31 (1). § 35 (2). § 40. § 49 (2). § 41. § 54 (1) S. 1, 2. § 26 (1) S. 1, 2. § 54 (1) S. 3. § 54 (1) S. 5. § 56 (1). § 56 (2). § 42. § 58. § 58. § 43. § 57. § 29. § 44. § 54 (1) S. 4. § 45. § 59 (1). § 32. § 59 (2), (3). § 46 (1)
https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) haben Beamtinnen und Beamte über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen ... Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption in Schleswig-Holstein (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BeamtStG, let
https://www.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/justiz/Drittmittelvertrag/Hinwei...
37 BeamtStG, § 46 NBG zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Insbesondere verpflichtet der § 37 BeamtStGBeamte zur vollen Amtsverschwiegenheit über alle bei der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte dienstlich bekannt gewordenen Angelegenheiten. Dabei ist es o
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
46. Mutterschutz und Elternzeit. § 47. Nichterfüllung von Pflichten. § 48. Pflicht zum Schadensersatz. § 49. Übermittlungen bei Strafverfahren. § 50. Personalakte. § 51. Personalvertretung. § 52. Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden. § 53
https://www.uni-greifswald.de/fileadmin/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organ...
17.12.2009 - 42 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe (§ 28 BeamtStG). § 43 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 29 BeamtStG). § 44 Ärztliche Untersuchung. § 45 Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit (§ 27 BeamtStG). Unterabschnitt 4. Gemein
http://www.dvp-digital.de/fileadmin/pdf/Zeitschriftenausgaben/DVP_Zeitschrift_2...
01.08.2010 - Sowohl das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), als auch das. LBG enthalten unmittelbar ... BeamtStG und das LBG zum 1.4.2009 (Zeitpunkt des Inkrafttretens beider Geset- ze) ergeben haben sowie die ...... Vorschriften der Versetzung in den Ruhest
https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Leseprobe1.pdf
46. 47. 48. 49. 50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres kērperlichen Zu- stands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer. Dienstpf
https://www.thueringen.de/imperia/md/content/lpa/texte/th__rbg20032009.pdf
20.03.2009 - 43 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze, Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand. (§ 25 BeamtStG). § 44 Versetzung in den Ruhestand auf Antrag. § 45 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Wiederherstellung der Dien
http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis. § 46 Fürsorge Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamt
https://www.buzer.de/gesetz/8252/a155357.htm
Effektiver Mutterschutz und Elternzeit sind zu gewährleisten.
https://www.buzer.de/gesetz/8252/al65568-0.htm
01.01.2018 - Text § 46 BeamtStG a.F. Beamtenstatusgesetz in der Fassung vom 01.01.2018 (geändert durch Artikel 3 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228)
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin
http://www.beamtengesetze.de/beamtenstatusgesetz_paragraf_46
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis. § 46 Fürsorge Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamt