(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie
(2) Beamtinnen und Beamte können entlassen werden, wenn sie in Fällen des § 7 Abs. 2 die Eigenschaft als Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes verlieren.
(3) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können entlassen werden,
(4) Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. Die Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und zur Ablegung der Prüfung soll gegeben werden.
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http://dozent.fh-kehl.de/home/stehle/web/POK%20Vertiefung-Dateien/Vorlesung11/0...
10 BeamtStG. Kriterien für die Bewährung des Beamten sind allein (!) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG sowie §§ 9, 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG sowie § 51 LBG). Welche Entscheidungsmöglichkeiten hat der Dienstherr am Ende der
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Entlassungswillens in schriftlicher Form verlangt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG,. § 33 BBG)18. 9 Die Zuweisung zu einer anderen Einrichtung nach § 20 BeamtStG bzw. § 29 BBG führt nicht zur. Entlassung, da kein neues Beamtenverhältnis begründet wird.
https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/NBG.pdf
31 Entlassung durch Verwaltungsakt (§ 23 BeamtStG). § 32 Zuständigkeit für die Entlassung, Zeitpunkt und Wir- kung der Entlassung. § 33 Wirkung des Verlustes der Beamtenrechte und eines. Wiederaufnahmeverfahrens (§ 24 BeamtStG). § 34 Gnadenrecht. Zweiter
https://www.uni-greifswald.de/fileadmin/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organ...
17.12.2009 - 31 Entlassung durch Verwaltungsakt (§ 23 BeamtStG). § 32 Zuständigkeit, Verfahren und Wirkung der Entlassung. § 33 Wirkung des Verlustes der Beamtenrechte und eines Wiederaufnahmeverfahrens (§ 24 BeamtStG). § 34 Gnadenrecht. § 34a Aufwendung
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/BayBG-56?all=False
2. in den Fällen des § 23 Abs. 1 Nrn. 2 bis 4, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 BeamtStG mit dem in der. Entlassungsverfügung bezeichneten Zeitpunkt,. 3. im Übrigen mit dem Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Entlassungsverfügung zugestellt word
http://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/Fortbildung-Schu...
03.11.2014 - Öffentliches Dienstrecht. ➢ Entlassung aus Beamtenverhältnis auf Probe (§ 23 Abs. 3 BeamtStG). • fehlende Bewährung in der Probezeit. 2. Verlust der Beamtenrechte (strafgerichtliche Verurteilung). ➢ bei rechtskräftiger Verurteilung im ordent
http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 5. Beendigung des Beamtenverhältnisses. § 23 Entlassung kraft Gesetzes (1) Beamtinnen und Beamte sind entlassen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr.
http://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/verwaltungsrecht/beamtenrecht-entlassun...
32 Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. 23 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) Entlassung aus zwingenden Gründen. Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie… - den Diensteid oder ein an dessen Stelle vorgeschriebenes Gelöbnis verweigern,. (§ 32 Absatz 1 Numm
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/entlassung-eines-beamte...
13.09.2011 - Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist es nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Entlassung des Klägers auf § 23 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG gestützt hat. Sie hat damit weder rechtsmissbräuchlich den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand
https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/disziplinarische-ahndung-von...
Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden (§ 23 Abs. 4 Satz 1 BeamtStG). Allerdings muss hierfür ein sachlicher Grund gegeben sein, hier das Dienstvergehen. Zwar "soll" dem Widerrufsbeamten die Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdien
http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/gesetze/beamtenstatusgesetz.htm
BeamtStG Abschnitt 4 Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen § 20 Zuweisung BeamtStG Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses § 21 Beendigungsgründe § 22 Entlassung kraft Gesetzes § 23 Entlassung durch Verwaltungsakt § 24 Verlust der B