(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit zugewiesen werden
(2) Beamtinnen und Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft oder eine privatrechtlich organisierte Einrichtung der öffentlichen Hand umgewandelt wird, kann auch ohne ihre Zustimmung ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn öffentliche Interessen es erfordern.
(3) Die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten bleibt unberührt.
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http://www.sh-landkreistag.de/media/custom/100_24458_1.DOC
9 (4). § 29 S. 2. § 18. § 20 (2). § 19. § 26. § 27. § 10. LBG neu. LBG alt. BeamtStG. § 20. §§ 20, 18 i.V.m. § 2 (3) LVO. § 20 (3). § 20 (4). § 21. § 20 (6). § 22. § 23. § 18 i.V.m. § 10 LVO. (§§ 125a, 125b BRRG). § 24. § 19 (3), (4). § 25. § 25 a (1) Nr
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Das Beamtenverhältnis auf Probe (§ 4 Abs. 3 BeamtStG) ist vor allem ein notwendiges Durchgangsstadium zum Beamten auf Lebenszeit (vgl. .... Vom 01.06.2012 bis zum 31.08.2012 wurde B auf Antrag Urlaub ohne Bezüge zwecks Durchführung einer mehrmonatigen Au
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Die Parallelbestimmung in § 20 BeamtStG entspricht § 29 BBG nahezu wörtlich. 6. Umsetzung. Bei der Umsetzung handelt es sich um ein gewohnheitsrechtlich anerkanntes Instrument der horizontalen Personallenkung, das keinen Verwaltungsakt darstellt. Der Ges
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Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Abschnitt 4. Zuweisung einer. Tätigkeit bei anderen Einrichtungen. § 20. Zuweisung. Abschnitt 5. Beendigung des Beamtenverhältnisses. § 21. Beendigungsgründe. § 22. Entlassung kraft G
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01.08.2010 - durch Ernennung erfolgen und das bedeutet die Aushändigung einer. Urkunde (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG). Nun mag man die genannten. Schreiben noch durchaus als Ernennungsurkunden ansehen, weil sie alle Merkmale einer Urkunde erfüllen20. Die w
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10 BeamtStG. § 20 Abs. 2 LBG: Nr. 1: Keine Beförderung in der Probezeit. Nr. 2: Keine Beförderung vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit. Nr. 3: Keine Beförderung vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung. Satz 2: Wegen besonder
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17.12.2009 - 19 Probezeit (§ 10 BeamtStG). § 20 Beförderung. § 21 Erprobung. § 22 Fortbildung. § 23 Benachteiligungsverbot, Nachteilsausgleich. § 24 Laufbahnwechsel. § 25 Laufbahnverordnungen. § 26 Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Abschnitt 4. Landesi
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(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit zugewiesen werden 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft oder bei einer.
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Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 3. Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung. § 20 Verteilung der Versorgungslasten Wird eine Beamtin oder ein Beamter in den Dienst eine
https://www.anwalt-tomfroehlich.de/zuweisung/
Die Zuweisung zu einer anderen Einrichtung setzt nach § 29 Abs. 1 und 2 BBG und § 20 Abs. 1 und 2 BeamtStG ein dienstliches oder ein öffentliches Interesse voraus. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Dienstherr von einer Zuweisung Gebr
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19, Probezeit. § 20, Beförderung. § 21, Aufstieg. § 22, Fortbildung. § 23, Laufbahnwechsel. § 24, Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen. § 25, Laufbahnverordnung ... 43, Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit und der begrenzten D
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Februar 2009. Nr. 6/2009. Mit Wirkung vom 1. April 2009 tritt das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Kraft; auf Grund dessen tritt das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) im Wesent