Das Beamtenverhältnis endet durch
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https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) haben Beamtinnen und Beamte über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren; diese Verpflichtung g
https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/BeamtStG.pdf
Ländern(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG). BeamtStG. Ausfertigungsdatum: 17.06.2008. Vollzitat: "Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)". Hinweis: ... Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Abschnitt 4. Zuweisung einer. Tätigkeit bei anderen Einrichtungen. § 20. Zuweisung. Abschnitt 5. Beendigung des Beamtenverhältnisses. § 21. Beendigungsgründe. § 22. Entlassung kraft G
https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Leseprobe1.pdf
21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie
http://www.dvp-digital.de/fileadmin/pdf/Zeitschriftenausgaben/DVP_Zeitschrift_2...
01.08.2010 - Sowohl das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), als auch das ... BeamtStG und das LBG zum 1.4.2009 (Zeitpunkt des Inkrafttretens beider Geset- .... (05 21) 12 32 23. Verlag: Maximilian Verlag GmbH & Co. KG,. Georgsplatz 1, 20099 Hamburg. Tel. (0
http://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/Fortbildung-Schu...
03.11.2014 - Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG),. • Ernennung (§§ 8-12 BeamtStG),. • Abordnungen und Versetzungen zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern (§§ 13 ff. BeamtStG),. • Beendigung Beamtenverhältn
https://www.buzer.de/gesetz/8252/a155332.htm
Das Beamtenverhältnis endet durch 1. Entlassung, 2. Verlust der Beamtenrechte, 3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den Disziplinargesetzen oder 4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.
http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 4. Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen § 21 Zuweisung. (1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise ei
https://gesetze-in-app.de/BeamtStG/21
21 BeamtStG. Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern; Abschnitt 5: Beendigung des Beamtenverhältnisses. § 21 BeamtStG ...
http://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/verwaltungsrecht/beamtenrecht-entlassun...
Beamtenrecht. Entlassung. 1. Einleitung: Wodurch kann ein Beamtenverhältnis überhaupt aufgehoben werden? Gemäß § 30 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. § 21 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), kann das Beamtenverhältnis grundsätzlich enden durch: - En
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin