§ 21 BeamtStG, Beendigungsgründe
Paragraph 21 Beamtenstatusgesetz

Das Beamtenverhältnis endet durch

1.
Entlassung,
2.
Verlust der Beamtenrechte,
3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den Disziplinargesetzen oder
4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Verschwiegenheitspflicht der - FH-Kiel

https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) haben Beamtinnen und Beamte über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren; diese Verpflichtung g


PDF Dokumente zum Paragraphen

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten ...

https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/BeamtStG.pdf
Ländern(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG). BeamtStG. Ausfertigungsdatum: 17.06.2008. Vollzitat: "Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)". Hinweis: ... Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - Berlin.de

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Abschnitt 4. Zuweisung einer. Tätigkeit bei anderen Einrichtungen. § 20. Zuweisung. Abschnitt 5. Beendigung des Beamtenverhältnisses. § 21. Beendigungsgründe. § 22. Entlassung kraft G

§ 26 BeamtStG Dienstunfähigkeit

https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Leseprobe1.pdf
21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie

Abhandlungen Fallbearbeitungen ... - Deutsche Verwaltungspraxis

http://www.dvp-digital.de/fileadmin/pdf/Zeitschriftenausgaben/DVP_Zeitschrift_2...
01.08.2010 - Sowohl das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), als auch das ... BeamtStG und das LBG zum 1.4.2009 (Zeitpunkt des Inkrafttretens beider Geset- .... (05 21) 12 32 23. Verlag: Maximilian Verlag GmbH & Co. KG,. Georgsplatz 1, 20099 Hamburg. Tel. (0

Vortrag Beamtenrecht-1 [Kompatibilitätsmodus]

http://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/Fortbildung-Schu...
03.11.2014 - Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG),. • Ernennung (§§ 8-12 BeamtStG),. • Abordnungen und Versetzungen zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern (§§ 13 ff. BeamtStG),. • Beendigung Beamtenverhältn


Webseiten zum Paragraphen

§ 21 BeamtStG Beendigungsgründe Beamtenstatusgesetz - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/8252/a155332.htm
Das Beamtenverhältnis endet durch 1. Entlassung, 2. Verlust der Beamtenrechte, 3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach den Disziplinargesetzen oder 4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § 21 Zuweisung

http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 4. Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen § 21 Zuweisung. (1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise ei

§ 21 BeamtStG: Beendigungsgründe - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/BeamtStG/21
21 BeamtStG. Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern; Abschnitt 5: Beendigung des Beamtenverhältnisses. § 21 BeamtStG ...

Was ist zu tun bei drohendem Verlust des Beamtenstatus?

http://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/verwaltungsrecht/beamtenrecht-entlassun...
Beamtenrecht. Entlassung. 1. Einleitung: Wodurch kann ein Beamtenverhältnis überhaupt aufgehoben werden? Gemäß § 30 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. § 21 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), kann das Beamtenverhältnis grundsätzlich enden durch: - En

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - Transparenzportal Bremen

https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin


  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 5: Beendigung des Beamtenverhältnisses › § 21

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 21 BeamtStG
    § 21 Abs. 1 BeamtStG oder § 21 Abs. I BeamtStG

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