Für die Rechtsverhältnisse der Beamtinnen auf Zeit und Beamten auf Zeit gelten die Vorschriften für Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit entsprechend, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.ph-freiburg.de/fileadmin/dateien/zentral/organe/personalrat/neues_v...
Lehrerinnen und Lehrer: 64 66 (§ 25 BeamtStG i.V.m. § 36 Abs. 2 LBG); Besondere Pensionsaltersgrenze: 60 62. (Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug) (§ 25 BeamtStG i.V.m. § 36 Abs. 3 LBG). Landräte, Beigeordnete: 65 68 (§§ 6, 25 BeamtStG i.V.m. § 36 Abs.
https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Nach § 37 Abs. 6 BeamtStG haben Beamtinnen und Beamte, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, auf Verlangen des Dienstherrn oder des letzten Dienstherrn amtliche Schriftstücke, Zeichnungen, bildliche Darstellungen sowie Aufzeichnungen jeder Art ü
http://dozent.fh-kehl.de/home/stehle/web/POK%20Vertiefung-Dateien/Vorlesung11/0...
Das Beamtenverhältnis auf Probe (§ 4 Abs. 3 BeamtStG) ist vor allem ein notwendiges Durchgangsstadium zum Beamten auf Lebenszeit (vgl. §§ 4 Abs. 3 a, 10 BeamtStG und § 6 LBG). Wir unterscheiden also: Die Dauer der Probezeit beträgt einheitlich in allen L
https://www.uni-hannover.de/fileadmin/luh/content/dezernat2/merkblatt_lehrbeauf...
Sind Aufzeichnungen (§ 37 Abs. 6 BeamtStG) auf Bild-, Ton- oder Datenträgern gespeichert, deren Herausgabe nicht zumutbar ist, so sind diese Aufzeichnungen auf Verlangen des Dienstherrn oder des letzten Dienstherrn zu löschen. Die Beamtin oder der Beamte
https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/BeamtStG.pdf
Ländern(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG). BeamtStG. Ausfertigungsdatum: 17.06.2008. Vollzitat: "Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)" ... Arten des Beamtenverhältnisses. § 5. Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte. § 6. Beamtenverhältnis auf Z
https://www.uni-greifswald.de/fileadmin/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organ...
17.12.2009 - 5 Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG). § 6 Beamte auf Zeit (§ 6 BeamtStG). § 7 Zulassung von Ausnahmen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG). § 8 Zuständigkeit für die Ernennung, Wirkung der Ernennung (§ 8 BeamtStG). § 9 Stellenaus
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Schnellenbach-Beamtenrecht-Praxis-97...
in ein Beamtenverhältnis auf Zeit aus einem anderen Beamtenverhältnis bei demselben Dienstherrn entlassen, soweit das Landesrecht keine andere Regelung trifft (§ 22 Abs. 3 BeamtStG = § 98 Satz 1. BRRG a. F.); vgl. dazu auch BT-Drs. 16/4027 S. 44 (Stellun
https://www.soldan.de/media/pdf/7d/38/49/9783807309453_LP.pdf
9 und Weiß/Niedermaier/Summer, § 8 BeamtStG RdNr. 6, der auf- grund der Neuregelung des § 11 BeamtStG davon ausgeht, dass in § 11 BeamtStG nicht aufgeführte Mängel den Bestand der Ernennung nicht infrage stellen bzw. eine. Bedingung, selbst wenn sie in d
http://www.azj.nrw.de/aufgaben/justizfachwirte/material/OEDRAenderungenZusFassg...
Überblick: Probezeit. § 10 BeamtStG: Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit nur nach einer Probezeit. Dauer der Probezeit: mind. 6 Monate, höchstens 5 Jahre. § 15 LBG: Abs. 1: Art der Probezeit nach den Erfordernissen der einzelnen Laufbahnen (vgl. LVO). E
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-6
Art. 6. Zuständigkeiten nach dem Beamtenstatusgesetz. (1) Ausnahmen von dem Erfordernis einer bestimmten Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) lässt bei Beamten und Beamtinnen des Staates die oberste Dienstbehörde, im Ü
https://www.buzer.de/gesetz/8252/l.htm
vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? BeamtStG abonnieren!) 01.01.2018, § 46 · Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228). 01.07.2017, § 42 · Artikel 6 Gesetz zur Reform der strafrecht
http://www.schure.de/20411/nbg.htm
4, Vorbereitungsdienst. § 5, Beamtinnen und Beamte auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion (§§ 4, 22 BeamtStG). § 6, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG). § 7, Beamtinnen und Beamte auf Zeit (§§ 4, 6 BeamtStG). § 8, Zuständigkeit für die Ern
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Nr. 6/2009. Mit Wirkung vom 1. April 2009 tritt das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Kraft; auf Grund dessen tritt das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) im Wesentlichen außer Kraft. Das Bremische Beamtengesetz bleibt bis zur Ablösung durch ein neues Land
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BG+ND+Inhaltsverzeichnis&ps...
7, Beamtinnen und Beamte auf Zeit (§§ 4, 6 BeamtStG). § 8, Zuständigkeit für die Ernennung, Wirkung der Ernennung (§ 8 BeamtStG). § 9, Stellenausschreibung, Feststellung der gesundheitlichen Eignung (§ 9 BeamtStG). § 10, Benachteiligungsverbote, genetisc