(1) Als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter kann berufen werden, wer Aufgaben im Sinne des § 3 Abs. 2 unentgeltlich wahrnehmen soll.
(2) Die Rechtsverhältnisse der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten können durch Landesrecht abweichend von den für Beamtinnen und Beamte allgemein geltenden Vorschriften geregelt werden, soweit es deren besondere Rechtsstellung erfordert.
(3) Ein Ehrenbeamtenverhältnis kann nicht in ein Beamtenverhältnis anderer Art, ein solches Beamtenverhältnis nicht in ein Ehrenbeamtenverhältnis umgewandelt werden.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Für Äußerungen als Zeugin oder Zeuge, Partei, Beschuldigte oder Beschuldigter in einem gerichtlichen Verfahren, in Wahrnehmung berechtigter Interessen oder für die Erstattung von Gutachten darf die Genehmigung nur unter den in § 37 Abs. 4 und 5 BeamtStG
http://www.sh-landkreistag.de/media/custom/100_24458_1.DOC
15. § 19 (5). § 19 (6). § 16. § 25b. § 17. § 9 (4). § 29 S. 2. § 18. § 20 (2). § 19. § 26. § 27. § 10. LBG neu. LBG alt. BeamtStG. § 20. §§ 20, 18 i.V.m. § 2 (3) LVO. § 20 (3). § 20 (4). § 21. § 20 (6). § 22. § 23. § 18 i.V.m. § 10 LVO. (§§ 125a, 125b BR
http://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/Fortbildung-Schu...
03.11.2014 - Beamtenstatusgesetz (BeamtStG):. ➢ Ziel: Bundeseinheitliche Festlegung der Grundstrukturen des Beamtenverhältnisses zur. Sicherung der Mobilität der Beamten bei einem Bundeslandwechsel. ➢ Wesentliche Regelungsinhalte: • Arten von Beamtenverh
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
BeamtStG. Ausfertigungsdatum: 17.06.2008. Vollzitat: "Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), das durch Artikel 15 Absatz 16 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist". Stand: Geändert durch Art. 15 Abs. 16 G
https://www.uni-greifswald.de/fileadmin/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organ...
17.12.2009 - 5 Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG). § 6 Beamte auf Zeit (§ 6 BeamtStG). § 7 Zulassung von Ausnahmen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG). § 8 Zuständigkeit für die Ernennung, Wirkung der Ernennung (§ 8 BeamtStG). § 9 Stellenaus
https://www.soldan.de/media/pdf/7d/38/49/9783807309453_LP.pdf
Weiß/Niedermaier/Summer, § 8 BeamtStG RdNr. 5). Die Ernennung ist ihrer statusbegründenden Natur nach auch bedingungs- und auflagenfeindlich (vgl. Battis, § 10 RdNr. 2; Plog/Wiedow, § 8 BeamtStG RdNr. 4). Zu den Rechtswirkungen von Bedingung und Auflage
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Reich-Beamtenstatusgesetz-B...
5. August 2010. Der Kommentar soll auch in der zweiten Auflage vor allem den Beschäftig- ten, die in den Dienststellen für Beamtenbelange verantwortlich sind, eine. Hilfe bieten. Es soll aber auch den Beamtinnen und Beamten, die von den. Regelungen betro
https://www.buzer.de/gesetz/8252/b25870.htm
(2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Diens
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=2&gld_nr=%202&ugl_nr=20...
April 2009 (GV. NRW. S. 224), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GV. NRW. S. 570),. des § 54 Absatz 3 Satz 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), das durch Artikel 15 Absatz 16 des Gesetzes v
http://www.schure.de/20411/nbg.htm
4, Vorbereitungsdienst. § 5, Beamtinnen und Beamte auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion (§§ 4, 22 BeamtStG). § 6, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG). § 7, Beamtinnen und Beamte auf Zeit (§§ 4, 6 BeamtStG). § 8, Zuständigkeit für die Ern
http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=UmwMinDRZustV+RP+%C2%A7+2...
nach § 37 Abs. 5 Satz 2 BeamtStG bei Versagung der Genehmigung Schutz zu gewähren,. 4. nach § 39 Satz 1 BeamtStG aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten,. 5. nach § 41 Satz 2 BeamtStG Ruhestandsbeamtinnen und Ruhe
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-55118?hl=...
80 Abs. 5 VwGO. § 23 BeamtStG. VwGO § 80 V. BeamtStG § 23 III 1 Nr. 2. Orientierungsatz: Entlassung; Beamter auf Probe; mangelnde Bewährung; Zweifel an der charakterlichen Eignung; außerdienstlicher Vorfall; außerdienstliches Fehlverhalten; dienstliches