§ 5 BeamtStG, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
Paragraph 5 Beamtenstatusgesetz

(1) Als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter kann berufen werden, wer Aufgaben im Sinne des § 3 Abs. 2 unentgeltlich wahrnehmen soll.


(2) Die Rechtsverhältnisse der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten können durch Landesrecht abweichend von den für Beamtinnen und Beamte allgemein geltenden Vorschriften geregelt werden, soweit es deren besondere Rechtsstellung erfordert.


(3) Ein Ehrenbeamtenverhältnis kann nicht in ein Beamtenverhältnis anderer Art, ein solches Beamtenverhältnis nicht in ein Ehrenbeamtenverhältnis umgewandelt werden.


Benachbarte Paragraphen


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Verschwiegenheitspflicht der - FH-Kiel

https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Für Äußerungen als Zeugin oder Zeuge, Partei, Beschuldigte oder Beschuldigter in einem gerichtlichen Verfahren, in Wahrnehmung berechtigter Interessen oder für die Erstattung von Gutachten darf die Genehmigung nur unter den in § 37 Abs. 4 und 5 BeamtStG

Paragrafen-Gegenüberstellung LBG neu/ LBG alt/ BeamtStG

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15. § 19 (5). § 19 (6). § 16. § 25b. § 17. § 9 (4). § 29 S. 2. § 18. § 20 (2). § 19. § 26. § 27. § 10. LBG neu. LBG alt. BeamtStG. § 20. §§ 20, 18 i.V.m. § 2 (3) LVO. § 20 (3). § 20 (4). § 21. § 20 (6). § 22. § 23. § 18 i.V.m. § 10 LVO. (§§ 125a, 125b BR


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Vortrag Beamtenrecht-1 [Kompatibilitätsmodus]

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03.11.2014 - Beamtenstatusgesetz (BeamtStG):. ➢ Ziel: Bundeseinheitliche Festlegung der Grundstrukturen des Beamtenverhältnisses zur. Sicherung der Mobilität der Beamten bei einem Bundeslandwechsel. ➢ Wesentliche Regelungsinhalte: • Arten von Beamtenverh

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - Berlin.de

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BeamtStG. Ausfertigungsdatum: 17.06.2008. Vollzitat: "Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), das durch Artikel 15 Absatz 16 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist". Stand: Geändert durch Art. 15 Abs. 16 G

Beamtengesetz für das Land M-V

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17.12.2009 - 5 Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG). § 6 Beamte auf Zeit (§ 6 BeamtStG). § 7 Zulassung von Ausnahmen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG). § 8 Zuständigkeit für die Ernennung, Wirkung der Ernennung (§ 8 BeamtStG). § 9 Stellenaus

BeamtStG § 8 - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/7d/38/49/9783807309453_LP.pdf
Weiß/Niedermaier/Summer, § 8 BeamtStG RdNr. 5). Die Ernennung ist ihrer statusbegründenden Natur nach auch bedingungs- und auflagenfeindlich (vgl. Battis, § 10 RdNr. 2; Plog/Wiedow, § 8 BeamtStG RdNr. 4). Zu den Rechtswirkungen von Bedingung und Auflage

Beamtenstatusgesetz: BeamtStG - Reich, Inhaltsverzeichnis - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Reich-Beamtenstatusgesetz-B...
5. August 2010. Der Kommentar soll auch in der zweiten Auflage vor allem den Beschäftig- ten, die in den Dienststellen für Beamtenbelange verantwortlich sind, eine. Hilfe bieten. Es soll aber auch den Beamtinnen und Beamten, die von den. Regelungen betro


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Abschnitt 5 BeamtStG Beendigung des Beamtenverhältnisses ...

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(2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Diens

Normüberschrift - Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW

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April 2009 (GV. NRW. S. 224), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GV. NRW. S. 570),. des § 54 Absatz 3 Satz 2 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), das durch Artikel 15 Absatz 16 des Gesetzes v

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) - Schure

http://www.schure.de/20411/nbg.htm
4, Vorbereitungsdienst. § 5, Beamtinnen und Beamte auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion (§§ 4, 22 BeamtStG). § 6, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG). § 7, Beamtinnen und Beamte auf Zeit (§§ 4, 6 BeamtStG). § 8, Zuständigkeit für die Ern

§ 2 - Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz - Landesrecht ...

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nach § 37 Abs. 5 Satz 2 BeamtStG bei Versagung der Genehmigung Schutz zu gewähren,. 4. nach § 39 Satz 1 BeamtStG aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten,. 5. nach § 41 Satz 2 BeamtStG Ruhestandsbeamtinnen und Ruhe

VG München, Beschluss v. 24.06.2013 – 5 S 13.2475 - Bürgerservice

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-55118?hl=...
80 Abs. 5 VwGO. § 23 BeamtStG. VwGO § 80 V. BeamtStG § 23 III 1 Nr. 2. Orientierungsatz: Entlassung; Beamter auf Probe; mangelnde Bewährung; Zweifel an der charakterlichen Eignung; außerdienstlicher Vorfall; außerdienstliches Fehlverhalten; dienstliches


  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 2: Beamtenverhältnis › § 5

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 5 BeamtStG
    § 5 Abs. 1 BeamtStG oder § 5 Abs. I BeamtStG
    § 5 Abs. 2 BeamtStG oder § 5 Abs. II BeamtStG
    § 5 Abs. 3 BeamtStG oder § 5 Abs. III BeamtStG

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