§ 34 BeamtStG, Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
Paragraph 34 Beamtenstatusgesetz

Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert. Sie dürfen ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies.


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Pflichten aus dem Beamtenverhältnis - Holzhausen Reiner

http://www.holzhausen-reiner.de/files/VFW/VFWDateien/Merktext%20Pflichten.doc
Grundlage. Treuepflicht. Alle Beamten sind verpflichtet, sich jederzeit durch ihr gesamtes (auch außerdienstliches) Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. § 7 BeamtStG. § 33 BeamtStG. § 34 BeamtStG.

V. Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten

http://dozent.fh-kehl.de/home/stehle/web/POK%20Vertiefung-Dateien/Vorlesung%201...
33 Abs. 1 Satz 1 und 2 BeamtStG: „Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.“ § 34 Satz 2 BeamtStG: „Sie haben die übert

Verschwiegenheitspflicht der - FH-Kiel

https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht. Von der Verschwiegenheitspflicht unberührt bleiben nach § 37 Abs. 2 Satz 2 BeamtStG die gesetzlich begründeten Pflichten, Straftaten anzuzeigen (§ 138 StGB) und für die Erhaltung der freiheitlichen demokratisch


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Vorwort - Verlag Deutsche Polizeiliteratur

http://www.vdpolizei.de/shop/out/pdf/leseprobe/100884.pdf
34 Satz 3 BeamtStG restriktiv auszulegen, widerspricht zudem der Systema- tik des BeamtStG. Das BeamtStG zählt gleichwohl „Verhalten außerhalb des. Dienstes“ zum Feld möglicher Dienstvergehen (§ 47 Abs. 1 BeamtStG). Bei einem Verhalten außerhalb des Dien

§ 26 BeamtStG Dienstunfähigkeit

https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Leseprobe1.pdf
34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres kērperlichen Zu- stands oder aus gesund

und Disziplinarrecht

https://www.realschulebayern.de/fileadmin/brn/obw/doc/Verwaltung_neu/X_Dienstbe...
08.12.2015 - Allgemeine Dienstpflichten. → §§ 33 ff. BeamtStG sowie Art. 95 BayBG enthalten die allgemeinen. Beamtenpflichten, die für eine disziplinarrechtliche Wertung am häufigsten Bedeutung gewinnen. → Generalklausel, Art. 34 BeamtStG. „Beamtinnen un

Pflichten des (Polizei-) Beamten

http://schaebel.de/wp-content/uploads/2015/10/PFLICHTEN-DES-POLIZEIBEAMTEN.pdf
Dienstleistungspflicht, § 34 S. 1 BeamtStG. Gemäß § 34 S. 1 BeamtStG haben sich Beamte mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Be- ruf zu widmen. Damit ist zunächst gemeint: • die ordnungsgemäße Erfüllung der übertragenen Aufgaben (konkret-funktionelles. A

Beamtenrecht in der Praxis - Schnellenbach, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Schnellenbach-Beamtenrecht-Praxis-97...
22 Abs. 2 BeamtStG, § 31 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2 BBG).9. Beamte auf Probe und auf Widerruf sind kraft Gesetzes mit dem Ende des Monats entlassen, in dem sie die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geltende Altersgrenze erreichen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2


Webseiten zum Paragraphen

§ 34 BeamtStG Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/8252/a155345.htm
Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden,

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § 34 Grundpflichten

http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis § 34 Grundpflichten (1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben un

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und ... - Juris

http://www.juris.de/purl/gesetze/BeamtStG_!_34
Zu § 34 BeamtStG gibt es eine weitere Fassung. § 34 BeamtStG wird von mehr als 51 Entscheidungen zitiert. § 34 BeamtStG wird von vier landesrechtlichen Vorschriften zitiert. § 34 BeamtStG wird von einer Verwaltungsvorschrift der Länder / von Landesverbän

§ 34 BeamtStG - openJur

https://openjur.de/g/beamtstg/34.html
openJur, die freie juristische Datenbank mit Entscheidungen, Gesetzen und Kommentierungen.

Bezirksregierung Düsseldorf: Die wichtigsten Dienstpflichten im ...

https://www.brd.nrw.de/wirueberuns/Zentralabteilung/Dienstpflichten.html
20.04.2011 - allgemeine Beamtenpflichten Pflicht zum vollen persönlichem Einsatz in ihrem Beruf (§ 34 Satz 1 BeamtStG) Fortbildungspflicht (§ 42 LBG NRW) Verbot des unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst (§ 62.


  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 6: Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis › § 34

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 34 BeamtStG
    § 34 Abs. 1 BeamtStG oder § 34 Abs. I BeamtStG

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