§ 35 BeamtStG, Weisungsgebundenheit
Paragraph 35 Beamtenstatusgesetz

Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, deren dienstliche Anordnungen auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen. Dies gilt nicht, soweit die Beamtinnen und Beamten nach besonderen gesetzlichen Vorschriften an Weisungen nicht gebunden und nur dem Gesetz unterworfen sind.


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Präsentationen zum Paragraphen

Datei Schadensersatz und Haftung - Gewerkschaft der Polizei

https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/FBF2E9AE232C9B98C12578870030EA66/$file/Sch...
35 BeamtVG. Nein. Unfallausgleich. Monatlich zu den Dienst- oder. Versorgungs-bezügen. Gem. § 32 BeamtVG. Gem. § 32 BeamtVG. Nein. Erstattung von .... Beamte. § 48 BeamtStG. Verletzt ein Beamter. vorsätzlich. oder. grob fahrlässig. die ihm obliegenden. P


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V. Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten

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35 Satz 1 BeamtStG: „… Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu unterstützen.“ (Man ist sich einig, dass diese Pflicht zur Beratung und Unterstützung auch gegenüber gleichgestellten und nachgeordneten Mitarbeitern gilt - auch wenn das nicht ausdr

Wege in den Ruhestand - Fortbildung Personalräte

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35 Satz 1 Nr.2 HBG. 4, Antragsaltersgrenze Schwerbehinderte, Pensionierung ab 60 Jahren,. bei Lehrkräften zum Ende eines Schuljahres/ Schulhalbjahres ... 29 Abs.1 BeamtStG. § 27 Abs.2 BeamtStG. § 37 Abs.1 HBG. § 26 Abs.2, 3. BeamtStG. 7, Beurlaubung. aus

Pflichten aus dem Beamtenverhältnis - Holzhausen Reiner

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35 BeamtStG. Amtsverschwiegenheit, Aussageverbot, Auskünfte an die Presse, Herausgabe dienstlicher Unterlagen. § 37 BeamtStG. § 75 HBG. § 76 HBG. §77 HBG. Bürgerfreundliches Verhalten. Diese Verpflichtung umfasst die Pflicht zum gesetzmäßigen Handeln, we


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§ 26 BeamtStG Dienstunfähigkeit

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35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres kērperlichen Zu- stands oder aus gesundheit

Vortrag Beamtenrecht-1 [Kompatibilitätsmodus]

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03.11.2014 - Öffentliches Dienstrecht b) Verhältnis zum Vorgesetzten (§§ 35, 36 BeamtStG). ➢ Beratungs- und Unterstützungspflicht (§ 35 Satz 1 BeamtStG). ➢ Gehorsamspflicht (§ 35 Satz 2 BeamtStG). ➢ Remonstrationspflicht/ -recht (§ 36 Abs. 2 BeamtStG) c)

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten ...

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Ländern(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG). BeamtStG. Ausfertigungsdatum: 17.06.2008. Vollzitat: "Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)" ... 34. Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten. § 35. Weisungsgebundenheit. § 36. Verantwortung für die R

Vorwort - Verlag Deutsche Polizeiliteratur

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35, 36 BeamtStG), weder die materiellen noch die formellen Maßgaben.10. Das BeamtStG enthält überwiegend unmittelbar geltende Vorschriften. Es deckt indes nicht das ganze Beamtenrecht ab. Bei der Bearbeitung von Sachverhalten sind sowohl das Beamtenstatu

Beamtenstatusgesetz: BeamtStG - Reich, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Reich-Beamtenstatusgesetz-BeamtStG-9...
Zu § 15 BeamtStG gibt es im Landesbeamtenrecht Bezugspunkte durch § 24 bwLBG, Art. 6 und 48 BayBG, § 28 BlnLBG, § 30 BbgLBG, § 29. BremBG, § 29 HmbBG, §§ 29 und 30 HBG, § 29 LBG M-V, § 28 NBG, § 25. LBG NRW, §§ 33 und 34 RPLBG, § 29 SBG, § 35 SächsBG, §


Webseiten zum Paragraphen

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § 35 Wahrnehmung der Aufgaben ...

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Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis. § 35 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Ber

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) - Schure

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Dienstpflichten - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/dienstpflichten/dienstpflichten.htm
Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordern (§ 34 BeamtStG). Nach § 35 S. 2 BeamtStG trifft den Beamten grundsätzlich eine Gehorsamspflicht. Er ist grundsätzlich verpflic

§ 35 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) – Justiz-und-Recht

https://justiz-und-recht.de/tag/%C2%A7-35-beamtenstatusgesetz-beamtstg/
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Weisungsrecht -» dbb beamtenbund und tarifunion

https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/w/weisungsrecht.html
Weisungen sind konkret-individuelle dienstliche Anordnungen, durch die von einem Beamten ein bestimmtes Tun oder Unterlassen verlangt wird. Gemäß § 62 Abs. 1 S. 2 BBG bzw. § 35 S. 2 BeamtStG sind Beamte verpflichtet dienstliche Weisungen auszuführen und


  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 6: Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis › § 35

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 35 BeamtStG
    § 35 Abs. 1 BeamtStG oder § 35 Abs. I BeamtStG

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