§ 38 BeamtStG, Diensteid
Paragraph 38 Beamtenstatusgesetz

(1) Beamtinnen und Beamte haben einen Diensteid zu leisten. Der Diensteid hat eine Verpflichtung auf das Grundgesetz zu enthalten.


(2) In den Fällen, in denen Beamtinnen und Beamte erklären, dass sie aus Glaubens- oder Gewissensgründen den Eid nicht leisten wollen, kann für diese an Stelle des Eides ein Gelöbnis zugelassen werden.


(3) In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Abs. 1 Nr. 1 zugelassen worden ist, kann an Stelle des Eides ein Gelöbnis vorgeschrieben werden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Verschwiegenheitspflicht der - FH-Kiel

https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Bei der Belehrung über die Amtsverschwiegenheit aus Anlass der Vereidigung der Beamtinnen und Beamten nach § 38 BeamtStG i.V.m. § 47 LBG oder der förmlichen Verpflichtung der Beschäftigten nach dem Verpflichtungsgesetz ist ein Abdruck des anliegenden Mer


PDF Dokumente zum Paragraphen

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten ...

https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/BeamtStG.pdf
Ländern(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG). BeamtStG. Ausfertigungsdatum: 17.06.2008. Vollzitat: "Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)" ... 34. Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten. § 35. Weisungsgebundenheit. § 36. Verantwortung für die R

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport ... - Service Hessen

https://service.hessen.de/html/files/Infoblatt_Diensteid_1.3.2014.pdf
01.03.2014 - Die Eidespflicht ist in § 38 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) geregelt. Dem- nach haben Beamtinnen und Beamte einen Diensteid zu leisten, der eine Verpflich- tung auf das Grundgesetz zu enthalten hat. Der Wortlaut des Diensteides für hes

§ 26 BeamtStG Dienstunfähigkeit

https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Leseprobe1.pdf
38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres kērperlichen Zu- stands oder aus gesundheitlichen Gründ

Infoblatt zur Abnahme des Diensteides von Beamtinnen ... - Uni Kassel

https://www.uni-kassel.de/intranet/fileadmin/datas/intranet/personalabteilung/f...
19.08.2013 - des von Beamtinnen und Beamten zu geben. Ihm ist ein Muster einer Niederschrift angefügt, das zur Dokumentation der Abnahme des Eides verwendet werden kann. Die Eidespflicht ist in § 38 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) geregelt. Dem- nac

Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) - Freistaat Thüringen

https://www.thueringen.de/imperia/md/content/lpa/texte/th__rbg20032009.pdf
20.03.2009 - 38 Besondere Verfahrensvorschriften bei Entlassung auf eigenen Antrag (§ 23 BeamtStG). § 39 Rechtsfolgen der Entlassung. Zweiter Unterabschnitt. Verlust der Beamtenrechte. § 40 Rechtsfolgen des Verlustes der Beamtenrechte (§ 24 Abs. 1 BeamtS


Webseiten zum Paragraphen

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § 38 Verschwiegenheitspflicht

http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis. § 38 Verschwiegenheitspflicht (1) Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlich

(BeamtStG) und des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=12609&vd_back=N6...
15.03.2011 - Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) VV d. .... Gemäß § 15 Absatz 3 Satz 1 LBG NRW sind Ernennungen nach den Kriterien des § 9 BeamtStG vorzunehmen. ... VV zu § 3

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - Michael Bertling

http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/gesetze/beamtenstatusgesetz.htm
BeamtStG Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis § 33 Grundpflichten § 34 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten § 35 Weisungsgebundenheit § 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit § 37 Verschwiegenheitspflicht § 38 Diensteid § 39 Verbot der Fü

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - Transparenzportal Bremen

https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) - Schure

http://www.schure.de/20411/nbg.htm
2Soweit diese Verordnung nicht etwas anderes bestimmt, sind auf die Auszubildenden mit Ausnahme des § 7 Abs. 1 Nr. 2, des § 33 Abs. 1 Satz 3 und des § 38 BeamtStG sowie des § 47 die für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst geltenden Vorschriften


  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 6: Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis › § 38

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 38 BeamtStG
    § 38 Abs. 1 BeamtStG oder § 38 Abs. I BeamtStG
    § 38 Abs. 2 BeamtStG oder § 38 Abs. II BeamtStG
    § 38 Abs. 3 BeamtStG oder § 38 Abs. III BeamtStG

© 2015 - 2024: Beamtenstatusgesetz.net