§ 58 BeamtStG, Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
Paragraph 58 Beamtenstatusgesetz

Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, die die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können für Zwecke der Verteidigung erneut in ein Beamtenverhältnis berufen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist und der Personalbedarf der öffentlichen Verwaltung im Bereich ihres bisherigen Dienstherrn auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden kann. Das Beamtenverhältnis endet, wenn es nicht vorher beendet wird, mit dem Ende des Monats, in dem die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze erreicht wird.


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Paragrafen-Gegenüberstellung LBG neu/ LBG alt/ BeamtStG

http://www.sh-landkreistag.de/media/custom/100_24458_1.DOC
18 (2). § 39. § 35 (1). § 31 (1). § 35 (2). § 40. § 49 (2). § 41. § 54 (1) S. 1, 2. § 26 (1) S. 1, 2. § 54 (1) S. 3. § 54 (1) S. 5. § 56 (1). § 56 (2). § 42. § 58. § 58. § 43. § 57. § 29. § 44. § 54 (1) S. 4. § 45. § 59 (1). § 32. § 59 (2), (3). § 46 (1)

LBG NRW - Uni Bielefeld

https://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Verwaltung/De...
Am 01.04.2009 sind das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) vom 17.06.2008 (BGBl I, S. 1010) und das neue Landesbeamtengesetz (LBG NRW) vom 21.04.2009 (Art. 1 .... Die bisher in den §§ 67 - 75 b und § 206 enthaltenen Regelungen zu Nebentätigkeiten finden sich


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Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/NBG.pdf
51 Schadensersatz (§ 48 BeamtStG). § 52 Übergang von Ansprüchen. § 53 Ausschluss von der Amtsausübung. § 54 Wohnungswahl, Dienstwohnung. § 55 Aufenthalt in erreichbarer Nähe. § 56 Dienstkleidung. § 57 Amtsbezeichnung. § 58 Dienstjubiläen. § 59 Dienstzeug

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - Berlin.de

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
58. Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten. § 59. Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit. Abschnitt 9. Sonderregelungen für Verwendungen im Ausland. § 60. Verwendungen im Ausland. Abschnitt 10. Sonderregelungen

Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) - Freistaat Thüringen

https://www.thueringen.de/imperia/md/content/lpa/texte/th__rbg20032009.pdf
20.03.2009 - 54 Diensteid, Gelöbnis (§ 38 BeamtStG). § 55 Wahl des Wohnorts, Bestimmung des Aufenthaltsorts. § 56 Führung von Amtsbezeichnungen oder Titeln. § 57 Bestimmungen über Dienstkleidung. § 58 Zuständigkeiten nach den §§ 37, 39, 42 BeamtStG. § 59

Konkurrentenstreit Lösungsvorschlag - Freie Universität Berlin

http://www.jura.fu-berlin.de/studium/lehrplan/projekte/hauptstadtfaelle/faelle/...
Die aufdrängende Sonderzuweisung des § 54 Abs. 1 BeamtStG könnte einschlägig sein, wenn es sich bei der ... Nr. 3 BeamtStG vorliegt, ist die Anfechtungsklage aber bis zur Bestandskraft der Ernennung statthaft.8 Erst nach ..... werbers berücksichtigen.58

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

https://d-nb.info/1018172998/04
20. Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - Text -. 25. Einführung. 49. Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - Kommentar -. ABSCHNITT 1: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN. § 1 Geltungsbereich. 53. § 2 Dienstherrnfähigkeit. 55. ABSCHNITT 2: BEAMTENVERHÄLTNIS. §3 Beamtenverhältn


Webseiten zum Paragraphen

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § 58 Dienstleistung im ...

http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 8. Sonderregelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall. § 58 Dienstleistung im Verteidigungsfall (1) Beamtinnen und Beamte können für Zwecke der Verteidig

§ 58 BeamtStG: Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und ...

https://lxgesetze.de/gesetze/beamtstg/58
58 BeamtStG: Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, die die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können für Zwecke der Verteidigung erneut in ein Beamtenverhältnis berufen werden, wenn dies im öf

AOK - Service für Unternehmen: PRO Personalrecht online

http://www.aok-business.de/nc/hessen/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenb...
1Die Entlassung der Beamtinnen und Beamten auf ihren Antrag kann für Zwecke der Verteidigung hinausgeschoben werden, wenn dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist und der Personalbedarf der öffentlichen Verwaltung im Bereich ihres Dienstherrn auf

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - Transparenzportal Bremen

https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin

BayBG: Art. 65 Verfahren bei Ruhestandsversetzungen wegen ...

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-65
(1) Als dienstunfähig nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG können Beamte und Beamtinnen auch dann angesehen werden, wenn sie infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, d


  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 8: Spannungs- und Verteidigungsfall › § 58

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 58 BeamtStG
    § 58 Abs. 1 BeamtStG oder § 58 Abs. I BeamtStG

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