Die Entlassung der Beamtinnen und Beamten auf ihren Antrag kann für Zwecke der Verteidigung hinausgeschoben werden, wenn dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist und der Personalbedarf der öffentlichen Verwaltung im Bereich ihres Dienstherrn auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für den Ablauf der Amtszeit bei Beamtenverhältnissen auf Zeit. Der Eintritt der Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand nach Erreichen der Altersgrenze und die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand auf Antrag ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit können unter den Voraussetzungen des Satzes 1 bis zum Ende des Monats hinausgeschoben werden, in dem die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze erreicht wird.
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33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG: „Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.“ Zum Kern der fdGO gehören insbesondere da
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LBG neu. § LBG alt. Muster -LBG. BeamtStG. 1. 1. § 1. 2. 3. § 2. § 2. 3. 4. § 3. 4. 6a (1). § 4. 6a (2). 5. 20 a (1) – (3), (5) – (8). § 5. 6. 40 (2). § 6 (4). 188. § 6. § 5. 7 ..... 92. § 56 (Teilweise). 57. 97. § 57. 58. 96a. § 58. 59. 108. § 59. 60. 8
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in. Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de. - Seite 3 von 17 -. § 57. Aufschub der Entlassung und des Ruhestands. § 58. Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten. § 59. Verpfli
http://agbaden-baden.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/Aus...
Amtliche Abkürzung: BeamtStG. Fassung vom: 17.06.2008. Gültig ab: 01.04.2009. Dokumenttyp: Gesetz ... 11 BeamtStG, gültig ab 01.04.2009. § 12 BeamtStG, gültig ab 01.04.2009. § 22 BeamtStG, gültig ab 01.04. ... Anlage 2: Belehrung, i. d. F. v. 19.04.2016,
http://www.asg.musin.de/files/inhalt/studienseminar/rechtliches/Synopse_Beamten...
Abs. 3 Halbsatz 1 entfallen. ➢. Abs. 3 Halbsatz 2 geregelt in Art. 56 Abs. 5 BayBG. Art. 41. Art. 57 BayBG. Art. 42. ➢. Abs. 1 geregelt in § 23 Abs. 3 BeamtStG. ➢. Abs. 2 geregelt in Art. 56 Abs. 5 BayBG. Art. 43. ➢. Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 geregelt
http://www.bvs.de/fileadmin/mediapool/publikationen/Lehrbuecher/Lehrbuch_Band_1...
01.01.2017 - Verwaltungsakt, § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG, Art. 57 BayBG) . . 171. 11.1.3 ´A ´B ´C Obligatorische (gebundene) Entlassung durch rechtsgestalten den Verwaltungsakt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 BeamtStG) . . 176. 11.1.4 ´A ´B ´C Entlassung d
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17.12.2009 - 51 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten (§ 47 BeamtStG). § 52 Schadensersatz (§ 48 BeamtStG). § 53 Übergang von Schadenersatzansprüchen. § 54 Befreiung und Ausschluss von Amtshandlungen. § 55 Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung. § 56 Wohnungs
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Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 8. Sonderregelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall § 57 Anwendungsbereich Beschränkungen, Anordnungen und Verpflichtungen nach den §§ 58 bis 61 sind n
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56 BeamtStG - Dienstleistung im Verteidigungsfall. (1) Beamtinnen und Beamte können für Zwecke der Verteidigung auch ohne ihre Zustimmung zu einem anderen Dienstherrn abgeordnet oder zur Dienstleistung bei über- oder zwischenstaatlichen zivilen Dienstste
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/wt3/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc...
... 25 bis 32 BeamtStG sowie §§ 37 bis 48), die Entlassung von Beamtinnen und Beamten auf Probe und auf Widerruf (§ 22 Abs. 4 und 5, § 23 Abs. 3 und 4 BeamtStG), die Entlassung wegen Ernennung nach Erreichen der Altersgrenze (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Bea
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Reich, Beamtenstatusgesetz: BeamtStG, Kommentar, 2018, Buch, Kommentar, 978-3-406-71819-9, portofrei.
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin