§ 57 BeamtStG, Aufschub der Entlassung und des Ruhestands
Paragraph 57 Beamtenstatusgesetz

Die Entlassung der Beamtinnen und Beamten auf ihren Antrag kann für Zwecke der Verteidigung hinausgeschoben werden, wenn dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist und der Personalbedarf der öffentlichen Verwaltung im Bereich ihres Dienstherrn auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für den Ablauf der Amtszeit bei Beamtenverhältnissen auf Zeit. Der Eintritt der Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand nach Erreichen der Altersgrenze und die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand auf Antrag ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit können unter den Voraussetzungen des Satzes 1 bis zum Ende des Monats hinausgeschoben werden, in dem die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltende Regelaltersgrenze erreicht wird.


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V. Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten

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33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG: „Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.“ Zum Kern der fdGO gehören insbesondere da

Normenvergleich LBG – Muster-LBG/ BeamtStG/ LBG neu

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LBG neu. § LBG alt. Muster -LBG. BeamtStG. 1. 1. § 1. 2. 3. § 2. § 2. 3. 4. § 3. 4. 6a (1). § 4. 6a (2). 5. 20 a (1) – (3), (5) – (8). § 5. 6. 40 (2). § 6 (4). 188. § 6. § 5. 7 ..... 92. § 56 (Teilweise). 57. 97. § 57. 58. 96a. § 58. 59. 108. § 59. 60. 8


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Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - Berlin.de

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in. Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de. - Seite 3 von 17 -. § 57. Aufschub der Entlassung und des Ruhestands. § 58. Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten. § 59. Verpfli

Landesrecht BW Einzelnorm Amtliche Abkürzung: BeamtStG Fassung ...

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Amtliche Abkürzung: BeamtStG. Fassung vom: 17.06.2008. Gültig ab: 01.04.2009. Dokumenttyp: Gesetz ... 11 BeamtStG, gültig ab 01.04.2009. § 12 BeamtStG, gültig ab 01.04.2009. § 22 BeamtStG, gültig ab 01.04. ... Anlage 2: Belehrung, i. d. F. v. 19.04.2016,

(alt) BayBG

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Abs. 3 Halbsatz 1 entfallen. ➢. Abs. 3 Halbsatz 2 geregelt in Art. 56 Abs. 5 BayBG. Art. 41. Art. 57 BayBG. Art. 42. ➢. Abs. 1 geregelt in § 23 Abs. 3 BeamtStG. ➢. Abs. 2 geregelt in Art. 56 Abs. 5 BayBG. Art. 43. ➢. Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 geregelt

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01.01.2017 - Verwaltungsakt, § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG, Art. 57 BayBG) . . 171. 11.1.3 ´A ´B ´C Obligatorische (gebundene) Entlassung durch rechtsgestalten den Verwaltungsakt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 BeamtStG) . . 176. 11.1.4 ´A ´B ´C Entlassung d

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Beamtenstatusgesetz: BeamtStG | Reich | 3. Auflage, 2018 | Buch ...

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Reich, Beamtenstatusgesetz: BeamtStG, Kommentar, 2018, Buch, Kommentar, 978-3-406-71819-9, portofrei.

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Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin


  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 8: Spannungs- und Verteidigungsfall › § 57

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 57 BeamtStG
    § 57 Abs. 1 BeamtStG oder § 57 Abs. I BeamtStG

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