(1) Die Ernennung ist nichtig, wenn
(2) Die Ernennung ist von Anfang an als wirksam anzusehen, wenn
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http://dozent.fh-kehl.de/home/stehle/web/POK%20Vertiefung-Dateien/Vorlesung10/0...
11 Abs. 1 Nr. 3 b) BeamtStG. Grundsätzlich besitzt jedermann die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Diese Amtsfähigkeit kann man aber verlieren - nämlich v.a. dadurch, dass man durch ein Strafgericht wegen eines Verbrechens[5] zu einer Freihei
http://www.sh-landkreistag.de/media/custom/100_24133_1.DOC
9 (1), (2). § 10 (2) (in Bezug auf § 9 (1) Nr. 4 LBG alt). § 7 (1), (2). 10 (2). § 10 (1) S. 1 u. 2. 10 (3). § 10 (1) S. 3. 11. 14 (1) S. 1. § 11 (1). § 11 (1) Nr. 2. 14 (1) S. 2. § 11 (1). § 11 (2) Nr. 2. 14 (2). § 11 (1). § 12 (1) Nr. 4. 14 (3) Nr. 1.
http://www.holzhausen-reiner.de/files/VFW/VFWDateien/Leittext%20Ernennung%20II....
Werden die festgelegten Formerfordernisse nicht beachtet, so liegt eine Ernennung nicht vor ( § 11 BeamtStG). Die mit der Ernennungsurkunde beabsichtigte Rechtswirkung tritt nicht ein. Eine schuldhafte Nichtbeachtung der Form durch den Dienstherrn verlet
http://www.dvp-digital.de/fileadmin/pdf/Zeitschriftenausgaben/DVP_Zeitschrift_2...
01.08.2010 - war oder ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäi- schen Union (EU). § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG hat diesen Personen- kreis ausgeweitet auf Staatsangehörige aus einem Vertragsstaat des. Europäischen Wirtschaftsraums. Wie den Ges
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Reich-Beamtenstatusgesetz-BeamtStG-9...
gener Besoldungselemente, die es bei dem neuen Dienstherrn nicht gibt, vgl. Summer, ZBR 2012, S. 73. Zu Reisen anlässlich einer Versetzung vgl. Reich, Bundesreisekostengesetz, 2012, § 2 Rn. 29 und § 11 Rn. 4. § 15 folgt dem bisherigen nach § 63 Abs. 3 Sa
http://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/Fortbildung-Schu...
03.11.2014 - b) fehlte die Amtsfähigkeit, § 45 StGB. Nr. 1: Formfehler ist unbeachtlich, weil Urkunden-/Akteneinsicht eindeutig. Nr. 2: sachlich zuständige. Behörde bestätigt die Ernennung. Nr. 3: Ausnahme gem. § 7 Abs. 3 wird nachträglich zugelassen. Üb
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit. § 11. Nichtigkeit der Ernennung. § 12. Rücknahme der Ernennung. Abschnitt 3. Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung. § 13. Grundsatz. § 14. Abordnung. § 15. Versetzung. § 16. Umbildung
http://www.mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/1065/RS%20Kommunales%20Ernennung...
08.11.2010 - 11 BeamtStG zur Folge haben; in diesem Fall richtet sich das weitere Verfahren nach § 7 LBG (s. unten Nr. 3). Wird eine rechtswirksam zustande gekommene Ernennung nach Maßgabe des. § 12 BeamtStG zurückgenommen, ist § 8 LBG zu beachten. Das f
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG-14
Art. 14. Nichtigkeit und Rücknahme der Ernennung. (1) Die Ernennung des berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieds ist abweichend von § 11 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG nichtig,. 1. wenn seine Wahl als nichtig festgestellt oder aufgehoben ist; Art. 11 Abs. 2 Sätze 2 un
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1135.html
Ein konkretes Beispiel wurde dabei im Bereich der Polizei ausfindig gemacht. So hat das Ministerium für Inneres und Kommunales mit Erlass vom 29.05.2012 (403-42.04.03) festgestellt, dass die Ernennung einiger Polizeibeamter auf Probe gemäß §11 Abs. 1 Nr.
http://www.schure.de/20411/nbg.htm
7, Beamtinnen und Beamte auf Zeit (§§ 4, 6 BeamtStG). § 8, Zuständigkeit für die Ernennung, Wirkung der Ernennung (§ 8 BeamtStG). § 9, Stellenausschreibung, Feststellung der gesundheitlichen Eignung (§ 9 BeamtStG). § 10, Benachteiligungsverbote, genetisc
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BG+ND+Inhaltsverzeichnis&ps...
9, Stellenausschreibung, Feststellung der gesundheitlichen Eignung (§ 9 BeamtStG). § 10, Benachteiligungsverbote, genetische Untersuchungen. § 11, Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 11 BeamtStG). § 12, R
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Die bisher in § 7 Abs. 2 BremBG geregelten formalen Anforderungen an eine Ernennung sind nun in § 8 Abs. 2 BeamtStG enthalten. Zu beachten ist, dass sich die Heilungsvorschrift des § 11 Abs. 2 BeamtStG auch auf Altfälle erstreckt, die bisher nach § 7 Abs