(1) Einer Ernennung bedarf es zur
(2) Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. In der Urkunde müssen enthalten sein
(3) Mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe, auf Lebenszeit und auf Zeit wird gleichzeitig ein Amt verliehen.
(4) Eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig und insoweit unwirksam.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://dozent.fh-kehl.de/home/stehle/web/POK%20Vertiefung-Dateien/Vorlesung%201...
Nach § 37 BeamtStG[8] ist der Beamte ist zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet - und zwar auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses. Die Pflicht erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, die dem Beamten im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigk
https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) haben Beamtinnen und Beamte über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit ... Informationsbestimmungen enthalten ihrerseits Regelungen über die Beschränkung des Informations
https://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Verwaltung/De...
Bei der Neuregelung der Verwaltungsvorschriften sind besonders die Ausführungen zu § 42 BeamtStG/ § 59 LBG NRW (siehe Anlage) von allgemeiner Bedeutung .... wenn die vorherige Zustimmung der dienstvorgesetzten Stelle vorliegt oder wenn die Zuwendung nach
https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/BeamtStG.pdf
Ländern(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG). BeamtStG. Ausfertigungsdatum: 17.06.2008. Vollzitat: "Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)". Hinweis: ... 7. Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses. § 8. Ernennung. § 9. Kriterien der Ernennun
https://www.soldan.de/media/pdf/7d/38/49/9783807309453_LP.pdf
Isensee Josef, Transformation von Macht in Recht – das Amt, ZBR 2004, 3;. Linke Tobias, Vereinbarung einer monatlichen Zahlung als Gegenleistung für die. Zusage der späteren Ernennung zum Beamten, NdsVBl. 2002, 96;. Mayer Franz, Rechtsfragen der Dienstpo
http://www.florian-streibl.de/new/images/anfragen/2014/Anfrage463ernennung_beam...
18.01.2016 - Antwort: 1. In § 8 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) sind die Fälle der. Ernennung geregelt. Hiernach bedarf es einer Ernennung zur. • Begründung des Beamtenverhältnisses,. • Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches ander
https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/Praesentation-E...
Sicherung der Mobilität der Beamten bei einem Bundeslandwechsel. ➢ Wesentliche Regelungsinhalte: • Arten von Beamtenverhältnissen (§§ 4, 5 BeamtStG),. • Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG),. • Ernennung (§§ 8-12 Beamt
http://www.dvp-digital.de/fileadmin/pdf/Zeitschriftenausgaben/DVP_Zeitschrift_2...
01.08.2010 - DVP 8/10 · 61. Jahrgang. 1.2 Beamter auf Lebenszeit. § 10 BeamtStG nennt als einziges Kriterium für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit die Bewährung in einer Probezeit. Auf die Mindestaltersgrenze von 27 Jahren (§ 9 Abs. 1 LBG a.F.) ko
http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 2. Beamtenverhältnis. § 8 Ernennung. (1) Einer Ernennung bedarf es zur 1. Begründung des Beamtenverhältnisses, 2. Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein sol
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=12609&vd_back=N6...
15.03.2011 - 10.11.2009“. 2. Die Eingangsformel „Aufgrund des § 59 des Landesbeamtengesetzes wird zur Ausführung dieser Vorschrift vom Innenministerium bestimmt:“ wird aufgehoben. 3. In Artikel 1 wird der VV zu § 59 LBG NRW / § 42 BeamtStG folgende VV vo
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=75820170731112240978
Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) VV d. Innenministeriums - 24-42.01.04-03.02-101 - v. 10.11.2009. Artikel 1. VV zu den §§ 8, 9 BeamtStG / § 15 LBG NRW (Ernennung). 1. Form
http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(rmivi01jwl4yv0nsh2mmubxe))/Content/Rtf/BayV...
2. Formvorschriften. 2.1 Inhalt von Ernennungsurkunden. Die Urkundsformel lautet bei Ernennungen wie folgt: 2.1.1. Bei Begründung des Beamtenverhältnisses (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG):. „m Namen des Freistaates Bayern. ernenne ich. Herrn/Frau (Vorname Fam
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV230264-NN3
1Bei einem Zusammentreffen von Ernennungstatbeständen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG und § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG ist grundsätzlich die Urkundsformel nach Nr. 2.1.2.2 zu verwenden. 2Soweit Beamtinnen oder Beamten ein Amt mit leitender Funktion im Beamte