§ 13 BeamtStG, Grundsatz
Paragraph 13 Beamtenstatusgesetz

Die Vorschriften des nachfolgenden Abschnitts gelten nur bei landesübergreifender Abordnung, Versetzung und Umbildung von Körperschaften sowie bei einer Abordnung oder Versetzung aus einem Land in die Bundesverwaltung.


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Verschwiegenheitspflicht der - FH-Kiel

https://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/personal/Serviceseite/Sonstige_personalre...
Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) haben Beamtinnen und Beamte über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren; diese Verpflichtung g


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Beamtengesetz für das Land M-V

https://www.uni-greifswald.de/fileadmin/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organ...
17.12.2009 - 12 Befähigung (§ 7 BeamtStG). § 13 Laufbahn. § 14 Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen. § 15 Bei einem anderen Dienstherrn erworbene Vorbildung und Laufbahnbefähigung. § 16 Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund des Gemeinschaftsrechts.

Art. 13 Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. b BeamtStG in Ämtern ...

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/BayLlbG-13?all=False
Beamtenverhältnis auf Probe. Art. 13 Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. b BeamtStG in Ämtern mit leitender. Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe. (1) 1Für Ämter mit leitender Funktion, die auf Grund von Art. 46 BayBG zunächst im Beamtenverhältni

§ 26 BeamtStG Dienstunfähigkeit

https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Leseprobe1.pdf
13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den

Beamtenstatusgesetz: BeamtStG - Reich, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Reich-Beamtenstatusgesetz-BeamtStG-9...
Abschnitt 3 Länderübergreifender Wechsel. Dienstliche Gründe können auch die Bewertung persönlicher Aspekte der jeweiligen Beamtinnen und Beamten einbeziehen (Battis, Bundesbeamtenge- setz, 4. Aufl., 2009, § 28 Rn. 13). Bei der Frage, ob die Versetzung d

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/NBG.pdf
9 Stellenausschreibung, Feststellung der gesundheitli- chen Eignung (§ 9 BeamtStG). § 10 Benachteiligungsverbote. § 11 Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung, Verbot der. Führung der Dienstgeschäfte (§ 11 BeamtStG). § 12 Rücknahme der Ernennung (§ 12


Webseiten zum Paragraphen

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § 13 Grundsatz

http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 3. Landesübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung § 13 Grundsatz Die Vorschriften des nachfolgenden Abschnitts gelten nur bei landesübergreife

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - Michael Bertling

http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/gesetze/beamtenstatusgesetz.htm
BeamtStG Abschnitt 3 Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung § 13 Grundsatz § 14 Abordnung § 15 Versetzung § 16 Umbildung einer Körperschaft § 17 Rechtsfolgen der Umbildung § 18 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten § 19 Rech

LlbG: Art. 12 Zweck, Art und Dauer der Probezeit im Sinn des § 4 Abs ...

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-12
(1) 1Die Probezeit im Sinn des § 4 Abs. 3 Buchst. a BeamtStG hat den Zweck unter Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen, ob allen Anforderungen des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit dauerhaft Genüge getan werden kann. 2Während der Probezeit sol

VG Aachen, Urteil vom 9. Januar 2014 - Az. 1 K 2155/13 - openJur

https://openjur.de/u/697834.html
09.01.2014 - April 2013 unter Hinweis auf mögliche dienstrechtliche Konsequenzen zu seiner Beziehung zu der Schülerin an und verfügte sodann gemäß § 39 BeamtStG unter Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO ein Verbot der

§ 2 - Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz - Landesrecht ...

http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=UmwMinDRZustV+RP+%C2%A7+2...
nach § 22 Abs. 1 BeamtStG darüber zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vorliegen, und nach § 30 Abs. 1 ... 12. nach § 52 LBG darüber zu entscheiden, ob Beamtinnen und Beamte von dienstlichen Handlungen ausg


  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 3: Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung › § 13

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 13 BeamtStG
    § 13 Abs. 1 BeamtStG oder § 13 Abs. I BeamtStG

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