(1) Die Ernennung ist mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn
(2) Die Ernennung soll zurückgenommen werden, wenn nicht bekannt war, dass gegen die ernannte Person in einem Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt worden war. Dies gilt auch, wenn die Entscheidung gegen eine Beamtin oder einen Beamten der Europäischen Gemeinschaften oder eines Staates nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ergangen ist.
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https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit. § 11. Nichtigkeit der Ernennung. § 12. Rücknahme der Ernennung. Abschnitt 3. Länderübergreifender Wechsel und Wechsel in die Bundesverwaltung. § 13. Grundsatz. § 14. Abordnung. § 15. Versetzung. § 16. Umbildung
https://www.uni-greifswald.de/fileadmin/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organ...
17.12.2009 - 8 Zuständigkeit für die Ernennung, Wirkung der Ernennung (§ 8 BeamtStG). § 9 Stellenausschreibung, gesundheitliche Eignung (§ 9 BeamtStG). § 10. Feststellung der Nichtigkeit von Ernennungen, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 11. Beam
https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/Praesentation-E...
Sicherung der Mobilität der Beamten bei einem Bundeslandwechsel. ➢ Wesentliche Regelungsinhalte: • Arten von Beamtenverhältnissen (§§ 4, 5 BeamtStG),. • Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG),. • Ernennung (§§ 8-12 Beamt
https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/NBG.pdf
9 Stellenausschreibung, Feststellung der gesundheitli- chen Eignung (§ 9 BeamtStG). § 10 Benachteiligungsverbote. § 11 Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung, Verbot der. Führung der Dienstgeschäfte (§ 11 BeamtStG). § 12 Rücknahme der Ernennung (§ 12
https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Leseprobe1.pdf
12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BG+ND+Inhaltsverzeichnis&ps...
9, Stellenausschreibung, Feststellung der gesundheitlichen Eignung (§ 9 BeamtStG). § 10, Benachteiligungsverbote, genetische Untersuchungen. § 11, Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 11 BeamtStG). § 12, R
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BG+SH...
Die Rücknahme muss in den Fällen des § 12 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BeamtStG innerhalb einer Frist von sechs Monaten erfolgen, nachdem die oberste Dienstbehörde von der Ernennung und dem Grund der Rücknahme Kenntnis erlangt hat. Die Rücknahme der Ernennung ist
http://www.schure.de/20411/nbg.htm
9, Stellenausschreibung, Feststellung der gesundheitlichen Eignung (§ 9 BeamtStG). § 10, Benachteiligungsverbote, genetische Untersuchungen. § 11, Feststellung der Nichtigkeit der Ernennung, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 11 BeamtStG). § 12, R
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2014-N-59516?hl=...
Am 12. November 2013 fand ein Anhörungstermin mit allen Beteiligten im Landratsamt B. statt. Schließlich beschloss der Stadtrat der Beklagten in seiner Sitzung vom 19. November 2013, die Berufung der Klägerin in das Beamtenverhältnis gemäß § 12 Abs. 1 Nr