Beamtinnen und Beamten kann aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Das Verbot erlischt, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin oder den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist.
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https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Leseprobe1.pdf
39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres kērperlichen Zu- stands oder aus gesundheitlichen Gründen z
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-44585?all=False
23.03.2016 - BeamtStG § 39 S. 1, S. 2. VwGO § 80 Abs. 5. BeamtStG § 26 Abs. 1. Leitsatz: Die aufschiebende Wirkung gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verbots der. Führung der Dienstgeschäfte ist anzuordnen, wenn das besondere Vollzugsin
https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/11A253.pdf
Dienstgeschäfte ist § 39 Satz 1 BeamtStG i. V. m. § 77 SächsBG. Danach kann einem. Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Das Verbot erlischt, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen den Beam
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/download.php/4324187
26 BeamtStG, § 39 LBG. I D 3. Teil 1 – Statusrecht. Arbeitshilfe Nr. 05.07. Abschnitt 5 – Beendigung des Beamtenverhältnisses. Dienstunfähigkeit. Stand: 01/2017. Seite 1 von 25. Beamtenstatusgesetz. Landesbeamtengesetz. § 26 – Dienstunfähigkeit. (1) 1Bea
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17.12.2009 - 39 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden (§ 31 BeamtStG). § 40 Beginn des einstweiligen Ruhestandes. Unterabschnitt 3. Dienstunfähigkeit. § 41 Verfahren bei Dienstunfähigkeit (§ 26 BeamtStG). § 42 Ruhestand bei Bea
http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/gesetze/kk3901bstg.htm
39 Beamtenstatusgesetz: Verbot der Dienstgeschäfte. Beamtinnen und Beamten kann aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Das Verbot erlischt, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin oder de
https://openjur.de/u/145563.html
22.10.2010 - 39 BeamtStG wird ab der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens - jedenfalls im Hinblick auf. die für die Einleitung des Disziplinarverfahrens maßgeblichen Gründe - von § 38 LDG NRW. verdrängt. Der Dienstvorgesetzte muss nach Einleitung eines
http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis. § 39 Diensteid (1) Beamtinnen und Beamte haben einen Diensteid zu leisten. Der Diensteid hat eine Verpflichtung auf
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin
https://www.juris.de/jportal/prev/SBLU000108414
Datum: 2014. Beschreibung: Jan Martin Hoffmann Aufsatz | Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamtStG und die vorläufige Dienstenthebung | NdsVBl 2014, 39-44. Quelle: juris ...