Für jede Beamtin und jeden Beamten ist eine Personalakte zu führen. Zur Personalakte gehören alle Unterlagen, die die Beamtin oder den Beamten betreffen, soweit sie mit dem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (Personalaktendaten). Die Personalakte ist vertraulich zu behandeln. Personalaktendaten dürfen nur für Zwecke der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft verwendet werden, es sei denn, die Beamtin oder der Beamte willigt in die anderweitige Verwendung ein. Für Ausnahmefälle kann landesrechtlich eine von Satz 4 abweichende Verwendung vorgesehen werden.
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https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
50. Personalakte. § 51. Personalvertretung. § 52. Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden. § 53. Beteiligung der Spitzenorganisationen. Abschnitt 7. Rechtsweg. § 54. Verwaltungsrechtsweg. Abschnitt 8. Spannungs- und Verteidigungsfall. § 55.
https://www.reckinger.de/uploads/media/Beamtenstatusgesetz_Leseprobe1.pdf
50. § 26 BeamtStG. Dienstunfähigkeit. (1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres kērperlichen Zu- stands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer. Dienstpflichten dauernd
https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/NBG.pdf
Personalakten. (§ 50 BeamtStG). § 88 Personaldatenverarbeitung, Inhalt der Personalakten sowie Zugang zu Personalakten. § 89 Beihilfeakten. § 90 Anhörung. § 91 Einsichtnahme in Personalakten. § 92 Vorlage von Personalakten und Auskunft aus Personal- akte
http://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/Fortbildung-Schu...
03.11.2014 - auf Teilzeitbeschäftigung (§§ 63, 64 LBG M-V). ➢ auf Einsicht in die Personalakte (§ 50 BeamtStG; §§ 84 ff. LBG M-V). ➢ auf dienstliche Beurteilung/ Erteilung eines Dienstzeugnisses. ➢ auf Ausübung Nebentätigkeit (nur wenn keine Beeinträchti
https://www.uni-greifswald.de/fileadmin/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organ...
17.12.2009 - 79 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses (§ 41 BeamtStG). Unterabschnitt 4. Fürsorge. § 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. § 81 Mutterschutz, Elternzeit (§ 46 BeamtStG). § 82 Arbeitsschutz. § 83 Ersatz von Sa
http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis. § 50 Übermittlungen bei Strafverfahren (1) Das Gericht, die Strafverfolgungs- oder die Strafvollstreckungsbehörde h
http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/gesetze/beamtenstatusgesetz.htm
... Übermittlungen bei Strafverfahren (Mitteilungen an den Dienstherrn) § 50 Personalakte § 51 Personalvertretung § 52 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden § 53 Beteiligung der Spitzenorganisationen BeamtStG Abschnitt 7 Rechtsweg § 54 Ver
http://www.beck-shop.de/kugele-beamtstg/productview.aspx?product=7338896
Kugele, BeamtStG, Kommentar zum Beamtenstatusgesetz, 2010, Buch inkl. Online-Nutzung, Kommentar, 978-3-89655-531-1, portofrei.
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=75820170731112240978
VV zu § 50 BeamtStG / §§ 84 - 90 LBG NRW (Personalakten). 1. Inhalt der Personalakte (§ 50 BeamtStG, § 84 Absatz 3 LBG NRW). 1.1. Andere als die in § 50 Satz 2 BeamtStG definierten Personalaktendaten sind nicht in die Personalakte aufzunehmen. 1.2. Keine