§ 52 BeamtStG, Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
Paragraph 52 Beamtenstatusgesetz

Beamtinnen und Beamte haben das Recht, sich in Gewerkschaften oder Berufsverbänden zusammenzuschließen. Sie dürfen wegen Betätigung für ihre Gewerkschaft oder ihren Berufsverband nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden.


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Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten ...

https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/BeamtStG.pdf
Ländern(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG). BeamtStG. Ausfertigungsdatum: 17.06.2008. Vollzitat: "Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010)" ... Personalvertretung. § 52. Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden. § 53. Beteiligung

Anlage 1 - BRAVORS

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Diese besondere Verpflichtung findet ihren Niederschlag in § 3 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes. (BeamtStG), wonach der Beamte zu seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und. Treueverhältnis steht, und wird weiter konkretisiert in de

Streitwert für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-55761?all=False
23.11.2016 - Streitwert für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung. Normenketten: GKG § 52 Abs. 2, § 68. BeamtStG § 26 Abs. 1. BayBG Art. 65 Abs. 2. Leitsatz: Für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit eines Beamten

Beamtenstatusgesetz: BeamtStG - Reich, Leseprobe - Beck Shop

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Beamtenstatusgesetz: BeamtStG. Kommentar von. Dr. Andreas Reich. 2. Auflage ... BRRG. Zu § 15 BeamtStG gibt es im Landesbeamtenrecht Bezugspunkte durch § 24 bwLBG, Art. 6 und 48 BayBG, ..... Für eine Klage gegen die Versetzung ist nach § 54 in Verbindung

Beamtengesetz für das Land M-V

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17.12.2009 - 7 Zulassung von Ausnahmen für die Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 7 BeamtStG). § 8 Zuständigkeit für die ... 39 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden (§ 31 BeamtStG). § 40 Beginn des einstweiligen ... 52 Schad


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§ 52 BeamtStG Mitgliedschaft in Gewerkschaften und ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/8252/a155363.htm
Beamtinnen und Beamte haben das Recht, sich in Gewerkschaften oder Berufsverbänden zusammenzuschließen. Sie dürfen wegen Betätigung für ihre Gewerkschaft oder ihren Berufsverband nicht dienstlich gemaßregelt oder.

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - § 52 Personalvertretung

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Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis. § 52 Personalvertretung Die Bildung von Personalvertretungen zum Zweck der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen

§ 52 BeamtStG: Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

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52 BeamtStG: Beamtinnen und Beamte haben das Recht, sich in Gewerkschaften oder Berufsverbänden zusammenzuschließen.

Landesrecht TH ThürBG | Landesnorm Thüringen | Gesamtausgabe ...

http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=BG+TH&psml=bsthuep...
Nebentätigkeiten und Tätigkeiten nach Beendigung des Beamtenverhältnisses. § 49, Nebentätigkeit (§ 40 BeamtStG). § 50, Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit (§ 40 BeamtStG). § 51, Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (§ 40 BeamtStG). § 52, Nicht

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - Transparenzportal Bremen

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Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin


  • Verortung im BeamtStG

    BeamtStGAbschnitt 6: Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis › § 52

  • Zitatangaben (BeamtStG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2008, 1010
    Ausfertigung: 2008-06-17
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 29.11.2018 I 2232

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BeamtStG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 52 BeamtStG
    § 52 Abs. 1 BeamtStG oder § 52 Abs. I BeamtStG

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