Die Bildung von Personalvertretungen zum Zweck der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Behördenleitung und dem Personal ist unter Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten.
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http://dozent.fh-kehl.de/home/stehle/web/POK%20Vertiefung-Dateien/Vorlesung11/0...
10 BeamtStG. Kriterien für die Bewährung des Beamten sind allein (!) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG sowie §§ 9, 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG sowie § 51 LBG). Welche Entscheidungsmöglichkeiten hat der Dienstherr am Ende der
https://www.med.uni-goettingen.de/de/media/G3-2_personal_rubriken/NBG.pdf
49 Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschen- ken (§ 42 BeamtStG). § 50 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamtinnen und Ru- hestandsbeamten sowie früheren Beamtinnen und Be- amten mit Versorgungsbezügen (§ 47 BeamtStG). § 51 Schadensersatz (§ 48 BeamtSt
https://d-nb.info/1018172998/04
1) Bearbeiterverzeichnis: Metzler-Müller: §§ 33 bis 46, 48 bis 50, 61. Rieger: Einführung, §§ 1, 2, Vor §§ 13 bis 15, 13 bis 15, Vor §§ 16 bis 19, 16 bis 20, 47, Vor §§51 bis. 53, 51, 54, 62, 63. Seeck: §§ 21 bis 32, 55 bis 60. Zentgraf: §§3 bis 12. 1. B
https://d-nb.info/999572687/04
17. Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) Text. 21. Einführung. 45. Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) - Kommentar -. ABSCHNITT 1: ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN. § 1 Geltungsbereich. 49. § 2 Dienstherrnfähigkeit. 51. ABSCHNITT 2: BEAMTENVERHÄLTNIS. § 3 Beamtenverhältnis.
https://www.uni-greifswald.de/fileadmin/uni-greifswald/1_Universitaet/1.2_Organ...
17.12.2009 - 51 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten (§ 47 BeamtStG). § 52 Schadensersatz (§ 48 BeamtStG). § 53 Übergang von Schadenersatzansprüchen. § 54 Befreiung und Ausschluss von Amtshandlungen. § 55 Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung. § 56 Wohnungs
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/service-und-organisat...
Übermittlungen bei Strafverfahren. § 50. Personalakte. § 51. Personalvertretung. § 52. Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden. § 53. Beteiligung der Spitzenorganisationen. Abschnitt 7. Rechtsweg. § 54. Verwaltungsrechtsweg. Abschnitt 8. Spa
https://www.buzer.de/gesetz/8252/a155362.htm
Die Bildung von Personalvertretungen zum Zweck der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Behördenleitung und dem Personal ist unter Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten.
http://www.beamtenstatusgesetz.de/beamtenstatusgesetz/beamtstg/beamtenstatusges...
Zur Übersicht des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Abschnitt 6. Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis. § 51 Personalakte Für jede Beamtin und jeden Beamten ist eine Personalakte zu führen. Zur Personalakte gehören alle
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.73523....
Hinweise zur Anwendung von Vorschriften des Bremischen Beamtengesetzes nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am 1. April 2009. Rundschreiben der Senatorin
http://www.schure.de/20411/nbg.htm
49, Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken (§ 42 BeamtStG). § 50, Dienstvergehen von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten sowie früheren Beamtinnen und Beamten mit Versorgungsbezügen (§ 47 BeamtStG). § 51, Schadensersatz (§ 48 BeamtStG).
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/a7k/page/bsrlpprod.psml/action/portl...
51. Diensteid. (zu § 38 BeamtStG). (1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung für Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfül